Der Streit um Erntegut-Bescheinigungen der Landwirte gegenüber dem Landhandel geht auch in diesem Jahr bei Ablieferung der Ernte weiter und sorgt für Verwirrung unter den Landwirten. Jetzt tauchen Gerüchte auf, dass Landhändler angeblich rechtlich verpflichtet seien, nur noch die Erntegutbescheinigung der STV (Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH) zu akzeptieren, ansonsten drohe keine Abnahme der Ernte. Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau, stellt das richtig: „Die Saatguttreuhand selber hat bislang gesagt, dass auch andere Verfahren und Bescheinigungen gewählt werden können. Es kann weder rechtlich noch sachlich von einer Pflicht die Rede sein,…