Werden Auflagen für Einsatz von gentechnischen Verfahren bei Produktion von Lebensmitteln abgesenkt?

Im Rahmen ihres Omnibus-Vereinfachungspaketes hatte die EU-Kommission auch eine Konsultation zu einer Initiative zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit gestartet, die am 14. Oktober endete. Deutliche Kritik am Inhalt dieser sogenannten „Vereinfachung“ haben im Rahmen der Konsultation unter anderem die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gemeinsam mit den Freien Bäckern sowie das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Testbiotech geübt. Die Initiative könnte zu einer Absenkung der Standards für die Risikobewertung und Kennzeichnung von Produkten führen, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Enzyme, die bei der Lebensmittelherstellung eingesetzt werden.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme kommen die AbL und der Berufsverband Die Freien Bäcker zu dem Fazit, dass Lebens- und Futtermittel, in deren Produktionsprozess mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen (GVM) designte Enzyme eingesetzt wurden, einer angemessenen Risiko- u.v.a. Langzeitprüfung unterzogen und klar am Endprodukt gekennzeichnet werden müssen. Nur so kann für Lebensmittelherstellende und Verbraucher:innen Transparenz, Sicherheit und Entscheidungsfreiheit bei der Wahl von Zutaten bzw. Lebensmitteln garantiert werden. Zudem sollten die Hersteller von technischen Enzymen für die Lebens- und Futtermittelproduktion verpflichtet werden, geeignete Nachweisverfahren zur Detektion in Endprodukten bei der Beantragung für die Aufnahme in die Unionsliste (gemäß VO (EG) Nr. 1332/2008 und VO (EU) Nr. 234/2011) zu hinterlegen und zu veröffentlichen.

Testbiotech: statt Absenkung Anhebung der Standards

Statt einer Absenkung der Standards wäre es für Testbiotech notwendig, die derzeitigen Standards anzuheben, um die Sicherheit und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Deswegen fordert Testbiotech, dass die bestehende Gesetzgebung nur dann vereinfacht wird, wenn dadurch Transparenz und Lebensmittelsicherheit verbessert werden.

Im Beitrag zur Konsultation bezieht sich Testbiotech auf den Fall des sogenannten „Impossible Burger“. Dieser wurde von einem US-Unternehmen entwickelt, das mithilfe von Gentechnik einen blutähnlichen Farbstoff (Soja-Leghämoglobin) entwickelt hat, der den Geschmack und das Aussehen von Fleisch imitiert. Das Unternehmen stellt den Stoff mithilfe von gentechnisch veränderter Hefe her und möchte ihn nun seinen Fleischersatzprodukten in der EU zusetzen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für die Risikobewertung zuständig ist, veröffentlichte 2024 ihre Stellungnahme zu gentechnisch verändertem Leghämoglobin. Allerdings wurden relevante Teile der Stellungnahme als vertrauliche Geschäftsinformationen geschwärzt, sodass externe ExpertInnen und die Öffentlichkeit keinen Zugang zu Daten haben, die für die Risikobewertung wichtig sind. Dies steht im Widerspruch zur EU-Gesetzgebung, die vorschreibt, dass alle risikorelevanten Daten öffentlich zugänglich gemacht werden müssen. Nach Anfragen und Beschwerden des Europäischen Parlaments und von Testbiotech hat die EFSA ihre Stellungnahme kürzlich erneut veröffentlicht. Allerdings sind die meisten relevanten Informationen nach wie vor geschwärzt, sodass sich die Transparenz nur geringfügig verbessert hat.

Testbiotech fordert, dass die Kommission in ihrer geplanten Initiative Maßnahmen ergreift, um eine derart chaotische Handhabung und Verschleierung risikorelevanter Daten in Zukunft zu vermeiden. Diese Daten sollten stattdessen, wie vom EU-Recht gefordert, unverzüglich öffentlich zugänglich werden.

Zudem weist Testbiotech darauf hin, dass es in den letzten zehn Jahren mehrere Fälle von weitreichenden Kontaminationen der Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Bakterien gab. So untersuchte bspw. das belgische Gesundheitsinstitut Sciensano im Jahr 2024 Enzympräparate, die in der Lebensmittelproduktion verwendet werden. Das Ergebnis: Fast 48% waren mit Antibiotikaresistenzgenen aus gentechnischen Verfahren kontaminiert. Das Institut weist auf die Notwendigkeit geeigneter Nachweismethoden hin, um ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern. Derzeit sind solche Methoden jedoch nach EU-Recht nicht vorgeschrieben. Testbiotech fordert, dass die Kommission in ihrer geplanten Initiative Maßnahmen ergreift, um geeignete Testmethoden verfügbar zu machen, um solche risikobehaftete Kontaminationen innerhalb der Lebensmittelkette künftig identifizieren und vermeiden zu können.

Nach Ansicht von Testbiotech müssen alle Produkte, die aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen gewonnen oder mit diesen hergestellt wurden, einer obligatorischen Risikobewertung und Kennzeichnung unterzogen werden. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, Methoden zum Nachweis und zur Identifizierung der gentechnisch veränderten Organismen bereitzustellen. Alle risikorelevanten Daten sollten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Sämtliche im Rahmen der Konsultation gemachten Rückmeldungen finden sich hier