„Wer macht uns den Hof?“

Ein Fachtag zum Thema Existenzgründung und Hofnachfolge in der Landwirtschaft
Peter Schön gründete 2024 selbst einen kleinbäuerlichen Betrieb im Burgenland in Österreich und engagiert sich seither im europäischen Netzwerk von Via Campesina. Ihm zufolge sind die größten Hindernisse für landwirtschaftliche Existenzgründungen in Europa die Preise, Einkommen und die aktuellen Arbeitsbedingungen sowie Zugang zu Land. In den nächsten zehn Jahren gehe EU-weit die Hälfte der Betriebsinhaber in Rente. Bei den meisten sei die Nachfolge ungeklärt. 
Dieser Einstieg auf der Tagung am 14. Januar im Rahmen der Alternativen Grünen Woche der Böll-Stiftung verdeutlicht den drohenden Verlust von landwirtschaftlichen Betrieben. Auf der anderen Seite gibt es gut ausgebildete junge Menschen und Quereinsteiger:innen, die Höfe übernehmen oder eigene Betriebe gründen möchten. Gemeinsam hatten das Netzwerk Flächensicherung, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und die Kulturland e. G. zur Diskussion darüber eingeladen, wie Politik und gesellschaftliche Initiativen unterstützen können. Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen z. B. sechs Prozent des Budgets in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 zur Förderung von Junglandwirt:innen zur Verfügung stehen. Nach Ansicht der AbL sollte damit flächenunabhängig gefördert werden.

Unterstützungsangebote
Ludwig Krug, der im Rahmen seiner Masterarbeit Existenzgründungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg untersucht hat, nannte den Zugang zu Land, zu Kapital und zu Unterstützungsangeboten als limitierende Faktoren. Von diesem Beitrag ausgehend wurden in zwei Workshops Modelle zur Unterstützung von Existenzgründungen vorgestellt: 
Das Inkubator-Konzept wird seit 15 Jahren in Frankreich erfolgreich angewendet. Landwirtschaftlich Ausgebildete können dabei in einem dreijährigen begleiteten und geförderten Prozess einen Betrieb oder  Betriebszweig aufbauen oder eine Hofnachfolge umsetzen. Dies erfolgt auf sogenannten Inkubatorhöfen, die für diesen Zweck die Infrastruktur und das Mentoring bereitstellen. In Deutschland sind gerade drei Projekte angelaufen, die dieses Modell untersuchen und erproben. 
Schon seit zehn Jahren gibt es Erfahrungen mit dem Hofübergabekonzept der Kulturland-Genossenschaft. Dabei werden im Übergabeprozess ganze Höfe in Gemeinschaftseigentum überführt. Grund und Boden wird hierbei über die Genossenschaft mit einer Art Crowdfunding finanziert. Auf der Hofstelle wird ein Erbbaurecht eingerichtet, sodass die Gebäude von den Bewirtschafter:innen als Eigentum erworben werden können. Die Auslösung der Hofabgebenden kann über ein Zeitrentenmodell erfolgen.

Prämie für Existenzgründung
Zum Thema „Existenzgründungsförderung in der GAP 2028 – Erwartungen und Erfahrungen“ diskutierten auf einem Podium Frauke Froning, Geschäftsführerin beim Ring der Landjugend in Westfalen-Lippe, Alfred Hoffmann, Abteilungsleiter im Agrarministerium Saarland, Marie Löhring, Junglandwirtin in Brandenburg und Mitglied der Fachgruppe Jugend der AbL, sowie Jürgen Wilhelm, Referatsleiter im Landwirtschaftsministerium Niedersachsen. 
Frauke Froning berichtete davon, wie die Landjugendverbände in Nordrhein-Westfalen sich bereits seit 2021 verbändeübergreifend für eine Prämie einsetzen, bisher aber am Widerstand der zuständigen Minister:in gescheitert sind. Angst vor zu hohen Kosten und weniger verfügbaren Mitteln in anderen Programmen der zweiten Säule der GAP waren als Gründe angegeben worden. Brandenburg, Saarland und Niedersachsen wiederum sind drei von acht Bundesländern, in denen mittlerweile eine Niederlassungsprämie angeboten wird, wenngleich Niedersachsen mit der Weiterführung auf die nächste GAP-Runde wartet. 
Einigkeit bestand auf dem Podium darin, dass außerfamiliäre Hofübernahmen mit größeren Hindernissen konfrontiert sind als die Übergaben innerhalb einer Familie. Zugang zu Land und das Aufbringen der Kaufsumme benötigen ganz andere finanzielle Ressourcen. Während sich die Jugendverbände in NRW darauf geeinigt haben, dass innerfamiliäre Hofübernahmen dann Förderung erhalten sollen, wenn die Übergabe mit der Gründung eines neuen Unternehmenszweigs einhergeht, gehen die bisherigen Förderungen einen anderen Weg. In Niedersachsen können Neugründungen und außerfamiliäre Übernahmen 100.000 Euro erhalten, innerfamiliäre Hofnachfolgen 30.000 Euro weniger. In anderen Bundesländern ist die Art der Hofgründung Teil der Auswahlkriterien, für die es mehr oder weniger Punkte gibt, um das Geld gezielter an Menschen mit hohem Finanzierungsbedarf zu vergeben.

Förderfähige Betriebe und Konzepte
Auch die Auswahl der zu fördernden Betriebe war ein Thema der Diskussion. Während einige Bundesländer Bewertungen nach einem vorab veröffentlichten Punktesystem vergeben, setzen andere auf Gutachterausschüsse mit Verbändebeteiligung. In dieser Frage plädierten die Jugendvertreterinnen für breit besetzte Ausschüsse, um verschiedene Geschäftsmodelle besser beurteilen zu können. Die beiden Verwaltungsmitarbeiter hingegen legten vor allem Wert auf Rechtssicherheit und einen überschaubaren bürokratischen Aufwand.
Beim Thema Nebenerwerbslandwirtschaft wiederum waren sich alle einig, dass vor allem Haupterwerbsbetriebe Förderung erhalten sollten, Nebenerwerbslandwirt:innen nur bedacht werden sollten, wenn sie ihren Betrieb in den Haupterwerb führen wollen. 
Die so genannte Beherrschungsklausel hingegen wurde kontroverser gesehen. Diese Vorgabe existiert in allen Bundesländern außer dem Saarland und vergibt die Prämie nur an Junglandwirt:innen, die mindestens 51 Prozent ihres Betriebs besitzen oder kontrollieren. Somit sollen Mitnahmeeffekte bei großen Betrieben verringert werden, die nur durch die Einsetzung eines jungen zweiten Geschäftsführers förderfähig würden. Gleichzeitig schließt dieses Kriterium aber auch Betriebe von gleichberechtigt wirtschaftenden Paaren oder kollektiv geführte Höfe von der Beantragung aus. 
Mit Blick auf die kommende GAP-Förderperiode waren sich alle einig, dass eine Prämie von bis zu 300.000 Euro, wie sie derzeit in Aussicht steht, an sorgfältig gewählte Vergabekriterien geknüpft werden muss. Eine solche Summe kann dringend benötigte Existenzgründungen in der Landwirtschaft oft überhaupt erst ermöglichen. Aber ohne starke Vorgaben besteht die Gefahr, dass große Summen an bereits gut kapitalisierte Betriebe fließen und das Potential der bereitgestellten Gelder versandet. Die AbL wünscht sich hier klarere Vorgaben von der EU-Ebene. Deutschland ist bei der Erarbeitung einer nationalen Position zu den Kommissionsvorschlägen erst am Anfang. Und während die EU den Generationenwechsel zu einem der Schwerpunkte in der nächsten Förderperiode erklärt hat, ist noch nicht klar, ob Deutschland die Dringlichkeit des Themas auf allen politischen Ebenen erkannt hat. Als einer der größten Mitgliedsstaaten könnte Deutschland bereits jetzt auf klarere Vorgaben auf EU-Ebene drängen.

Zukunftsperspektiven junger Menschen in der Landwirtschaft unterstützen Foto: Schievelbein