Wem gehören Daten und Saatgut?

Das Ansinnen der Saatguttreuhand (STV) beim Nachbau ist es genau zu wissen wer, wo, wie viel, und welche Sorte aufbereitet und wieder ausgesät. Denn dann werden Nachbaugebühren fällig. Die Bauern müssen aber nur in speziellen Fällen Auskunft über die von ihnen ausgebrachte Saat erteilen. Grund für die STV in Thüringen zu Versuchen ob das Landesverwaltungsamt, als die für die Bearbeitung der Flächenanträge zuständige Behörde, die gleichzeitig im Besitz der Daten ist, nicht als Informationsquelle herhalten könnte. Das Amt lehnte jedoch ab, die STV klagte beim Landgericht und unterlag. Es liege im Ermessen der Behörde, so die Richter in ihrer Begründung. Auch seien die Bäuerinnen und Bauern nicht nach ihrer Einwilligung bezüglich einer Datenweitergabe gefragt worden. Jetzt ging die STV in Revision vor dem Oberlandesgericht in Jena welches den Fall wiederum dem Europäischen Gerichtshof mit Bitte um Bewertung vorlegte. Dessen Einschätzungen allerdings liegen derzeit noch im Dunkeln. Lesen sie mehr zu Nachbau in der neuen Ausgabe der unabhängigen Bauernstimme
27.09.2018

Ist die Übergabe der Erntekrone an NRW-LW- Ministerin Heinen-Esser durch die AbL schon Saatguthandel?