EuGH: Eine kluge Entscheidung für Bäuerinnen und Bauern

Der Europäische Gerichthof (EuGH) hat im seit 1998 währenden Streit um Auskunft der Bauern und Bäuerinnen über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten ein weiteres wichtiges Urteil verkündet: Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV)) in Bonn, die im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) handelt, hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von bei staatlichen Stellen vorhandenen Acker-Anbaudaten der Bauern und Bäuerinnen. Im aktuellen Fall hatte die STV im Auftrag des BDP das Land Thüringen auf Herausgabe von Acker-Anbaudaten der Bauern in Thüringen verklagt, um effizienter an Anbaudaten der Bauern zu gelangen und Saatgut-Nachbaugebühren der Bauern einzufordern. Das zuständige Landesverwaltungsamt hatte die Herausgabe verweigert. Das Landgericht Erfurt gab dem Landesverwaltungsamt in der ersten Instanz recht. Die STV ging in die Berufung und das Oberlandesgericht Jena hatte 2018 diese brisante Thematik dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Beurteilung vorgelegt. Der EuGH verneinte jetzt den Anspruch der STV und des BDP. Die Interessengemeinschaft Nachbau (IG Nachbau) und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. begrüßen das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg. „Seit 1998 kämpfen wir für das Jahrhundertalte Bauernrecht auf Nachbau von Saatgut und es lohnt sich. Viele Male sind wir erfolgreich beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewesen. Das heutige EuGH-Urteil ist eine kluge Entscheidung und ein weiterer wichtiger Etappensieg für unsere Interessengemeinschaft Nachbau sowie für die Bäuerinnen und Bauern“, kommentiert in einer ersten Reaktion auf das Urteil Georg Janßen, Geschäftsführer der AbL und der IG Nachbau, und fährt fort: „Für uns ist klar: Eine GmbH aus Bonn darf nicht auf Daten einer staatlichen Behörde zurückgreifen, um ihre Geschäftsziele zu erreichen und Nachbaugebühren für unser Saatgut zu kassieren. Dies sieht das höchste Europäische Gericht genauso.“
18.10.2019
Von: FebL/PM

Georg Janßen ergreift seit Jahren das Wort, wenn es um das Bauernrecht auf Nachbau geht. Foto: Thomsen