Thüringen fördert Schweinehaltung auf Stroh

„Wir fördern eine tierwohlgerechte Haltung mit zwei Millionen Euro, um den Agrarbetrieben die Entscheidung zu erleichtern, in neue Haltungssystem zu investieren. Damit folgen wir den Empfehlungen der Borchert-Kommission, die beim tierwohlfreundlichen Umbau der Nutztierhaltung die Investitionsförderung als ein zentrales Instrument identifiziert hat. Und wir erfüllen die gesellschaftlichen Erwartungen an eine moderne Nutztierhaltung im Sinne des Tierwohls“, erklärt die Thüringer Agrarministerin Susanna Karawanskij anlässlich der Bekanntgabe der jetzt angebotenen Fördermaßnahme „Haltung von Schweinen auf Einstreu“. Das für den Tierschutz zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bereits 2019 eine Tierwohlstrategie erarbeitet. Das Ziel der Landesregierung ist es, die Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls zu verbessern. Das umfasst zahlreiche Maßnahmen zur Gestaltung von tiergerechten Haltungsverfahren. Über die bestehende Investitionsförderung hinaus gewährt die Landesregierung nun weitere Unterstützung, wenn bestimmte tierwohlgerechte Haltungsverfahren beibehalten oder eingeführt werden. Als erstes startete am 1. Juni 2021 die Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“ im Vorgriff auf die erst 2023 beginnende EU-Förderperiode. Nun folgt die Förderung der „Haltung von Schweinen auf Einstreu“. „Wir unterstützen schweinehaltende Betriebe dabei, Haltungsbedingungen bei Schweinen so zu verändern, dass sie den Ansprüchen des Tierwohls gerechter werden. So können sie auch Erfahrungen sammeln, wenn das erwartete gestufte Zertifizierungssystem eingeführt werden sollte. Mit der Förderung sichern wir also mehr Tierwohl ab und bereiten unsere Agrarbetriebe frühzeitig auf neue Marktbedingungen vor“, so Ministerin Karawanskij. Die Förderung der „Haltung von Schweinen auf Einstreu und mehr Platz im Stall“ beginnt ab 2022. Im Merkblatt zu der Fördermaßnahme heißt es:
Zur Unterstützung der Tierhalter bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren von Schweinen können verfahrensbedingte laufende Mehrkosten im Rahmen der Bewirtschaftung anteilmäßig ausgeglichen werden. Voraussetzung ist die besonders tiergerechte Haltung in Abferkel- oder Gruppenbuchten mit planbefestigten Flächen und die Aufstallung auf Einstreu, d. h.:
1. Planbefestigte Abferkelbuchten mit Einstreu müssen mindestens 6 qm groß sein. Die Fixierung der Jungsauen oder Sauen im Ferkelschutzkorb erfolgt maximal für einen Zeitraum von fünf Tagen.
oder
2. Jedem Mast- oder Zuchtschwein, das in der Gruppe gehalten wird, steht eine befestigte, überdachte und uneingeschränkt nutzbare Stallfläche zur Verfügung, die um mindestens 20 % größer ist, als nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vorgeschrieben.
3. Die planbefestigte Liegefläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Sie muss regelmäßig mit geeigneter trockener, organischer und faserreicher Einstreu versehen werden, so dass sie ausreichend gepolstert ist. Aufgrund des begrenzten Budgets von rund 2 Millionen Euro für die Fördermaßnahme erfolgt die Auswahl der zu bewilligenden Förderanträge nach dem Datum der Antragseingänge innerhalb des Antragszeitraumes zwischen dem 15. Oktober und dem 15. November. Es empfiehlt sich also eine möglichst schnelle Antragstellung.
04.10.2021
Von: FebL/PM

Thüringen fördert die Schweinehaltung auf Stroh. Foto: Pixabay/gayulo