Pestizidkartell gegen Bauern

Über 17 Jahre haben AGRAVIS Raiffeisen AG, Hannover/Münster, die AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, Holdorf, die BayWa AG, München, die BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel, die Getreide AG, Hamburg, die Raiffeisen Waren GmbH, Kassel, und die ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe ihre Preise abgesprochen. Den Bauern soll dabei, nach Auffassung einzelner Unternehmen, kein Schaden entstanden sein. Dabei zeigen Studien, dass im Falle von Kartellbildung die Preise für die Kunden um durchschnittlich 15 Prozent steigen. Das Bundeskartellamt hat im März 2015 die Büros der betroffenen Firmen durchsucht und ist jetzt zu einem abschließenden Urteil gekommen. „Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Unternehmen seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt unserer Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben“, so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. „Grundlage der Abstimmung war eine gemeinsame Kalkulation der Großhändler, die weitgehend einheitliche Preislisten für Einzelhändler und Endkunden zur Folge hatte. Vor allem in den ersten Jahren übernahmen einige Unternehmen die abgestimmte Preisliste einfach für die eigene Preissetzung, indem sie faktisch nur noch ihr Firmenlogo über die fertige Liste setzten.“ Insgesamt 154,6 Millionen Euro sollen die Unternehmen jetzt für ihre unrechtmäßigen Absprachen zahlen. Die Reaktionen seitens der berufsständischen Vertretung, des Deutschen Bauernverbands, fielen bisher sehr zurückhaltend aus. Offenbar schreckt man aufgrund personeller Verflechtungen davor zurück die eigenen Mitglieder aufzufordern gegen die am Kartell beteiligten Unternehmen Schadensersatzansprüche zu formulieren. Offenbar stehen die Chancen auf eine Entschädigung aber nicht schlecht. Gleich mehrere Kanzleien bieten die Vertretung im Kartellverfahren an und bieten eine Übernahme der Verfahrenskosten durch einen Prozessfinanzierer an, der im Gegenzug ca 1/3 der Schadensersatzzahlung bekommt. Allerdings leer ausgeht wenn das Verfahren verloren wird. Für Bäuerinnen in Bauern gilt es jetzt also ihre Rechnungen für Pflanzenschutzmittel von 1998 bis 2015 zusammenzutragen. Enttäuschend ist, dass auch Genossenschaften an dem Kartell beteiligt waren. Betroffene Landwirte, die sich durch die Kartellabsprachen geschädigt fühlen und sich wehren wollen, wenden sich bitte an die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL-Büro Lüneburg, Georg Janßen, T.04131-407757, E-Mail: janssen@abl-ev.de oder AbL-Bundesgeschäftsstelle in Hamm, Ulrich Jasper, Telefon: 02381-9053171, E-Mail: jasper@abl-ev.de). Die AbL prüft ein gemeinsames rechtliches Vorgehen der Betroffenen. Einen ausführlichen Beitrag zum Pestizidkartell, sowie viele weiter Artikel zu Bauernprotesten, der Düngeverordnung und dem Leben auf dem Land finden sie in der aktuellen Ausgabe der Bauernstimme.
30.01.2020

Sind die Bauern die geschädigten? Foto: Agravis