Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch das „Gesetz zur Sicherung und zur Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur" (NAgrarG) verabschiedet und schreibt damit, wie Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte im Landtag erklärte, „agrarpolitische Geschichte“. Ziel des Gesetzes ist es, die selbstständig wirtschaftenden bäuerlichen Betriebe zu stärken, die Agrarstruktur zu verbessern und land- und forstwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen sowie branchenfremden Investoren zu schützen.
Die AbL Niedersachsen/ Bremen (AbL) bewertet den Beschluss als wichtigen Schritt zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und zur Sicherung einer breiten Eigentumsstreuung im ländlichen Raum. Das Gesetz ist für die AbL „ein wichtiger Meilenstein, aber kein Schlusspunkt“. Demgegenüber bezeichnet das Landvolk Niedersachsen das Gesetz als „Weg in die falsche Richtung“.
Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes erklärt Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Schluss mit Bodenspekulation, Boden bleibt bäuerlich: Mit dem neuen Agrarstrukturgesetz sorgt Niedersachsen dafür, dass landwirtschaftlicher Boden nicht mehr als Spekulationsobjekt von branchenfremden Investoren über genutzt werden kann, sondern in den Händen derjenigen bleibt, die ihn bewirtschaften. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Vielfalt und Stabilität unserer Agrarstruktur zu sichern und die ländlichen Räume zu stärken. Wir verbessern Wachstumschancen für die kleinen, mittleren und großen Betriebe, indem die Konzentration von Flächen bei übergroßen Betrieben erschwert wird. Ich bin mir sicher: Mit dem neuen Gesetz und der Einschränkung von Share Deals – also verdeckten Anteilskäufen landbesitzender Gesellschaften- setzt Niedersachsen als Agrarland Nr. 1 bundesweit Maßstäbe – für einen fairen, transparenten und zukunftsfähigen Bodenmarkt."
Zentrale Neuerungen des Gesetzes sind nach Ansicht des Ministeriums:
- Preisbremse gegen Bodenspekulation: Die Genehmigungsbehörden können Landkäufe versagen, wenn der Kaufpreis 35 Prozent über dem Verkehrswert liegt. So werden überhöhte Preise und Spekulationen wirksam eingedämmt.
- Verhinderung von Flächenkonzentration: Künftig können regionale, bäuerliche Betriebe gegenüber übergroßen Betrieben (mehr als das Achtfache des Durchschnittsbetriebs beim Erwerb von Flächen bevorzugt werden. Wenn Betriebe mehr als das Achtfache eines Durchschnittsbetriebs an Betriebsfläche bewirtschaften, kann der Verkauf an sie versagt werden. Die Durchschnittsgröße beträgt aktuell 76h, das heißt ab 608ha kann eingegriffen werden). Damit wird eine breite Eigentumsstreuung gefördert und die Entwicklung lebensfähiger Betriebe gesichert.
- Schließung von Schlupflöchern: Erstmals unterliegen sogenannte Share Deals – also der Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz – einer Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden. Damit wird ein bislang unregulierter Zugang für branchenfremde Investoren verhindert.
- Mehr Transparenz und Gleichstellung: Die Grundstücksverkehrsausschüsse werden künftig ausgewogener besetzt – mindestens zwei von fünf Mitgliedern sollen Frauen sein.
- Entbürokratisierung: Vier bisherige Gesetze werden zu einem modernen, verständlichen Gesetz zusammengefasst.
Mit dem NAgrarG stellt Niedersachsen die Weichen für eine nachhaltige, faire und zukunftsfähige Landwirtschaft und ist Vorreiter bei der Reform des Bodenmarktes, so das Ministerium. Das Gesetz tritt nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist am 10. April 2027 in Kraft.
AbL: Druck auf Betriebe bleibt hoch
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Niedersachsen/Bremen begrüßt die Verabschiedung des Niedersächsischen Agrarstrukturgesetzes durch den Niedersächsischen Landtag. Mit dem Gesetz erhält Niedersachsen laut AbL ein Instrument, um Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen einzudämmen, den Zugang zu Boden für aktive landwirtschaftliche Betriebe zu sichern und der zunehmenden Konzentration von Flächeneigentum entgegenzuwirken. Mit dem Gesetz werde das Ziel verfolgt, den Zugang zu Acker- und Grünland für aktive landwirtschaftliche Betriebe zu erleichtern und die Vielfalt der Landwirtschaft zu erhalten. Der landwirtschaftliche Bodenmarkt steht seit Jahren unter erheblichem Druck, so die AbL. Steigende Kauf- und Pachtpreise erschwerten vor allem Familienbetrieben, Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie Existenzgründern den Zugang zu Flächen. Mit dem neuen Gesetz reagiere das Land auf diese Entwicklung und schaffe moderne rechtliche Rahmenbedingungen für einen faireren Bodenmarkt.
„Die AbL Niedersachsen/ Bremen bewertet den Beschluss als wichtigen Schritt zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft und zur Sicherung einer breiten Eigentumsstreuung im ländlichen Raum“, erklärt Eberhard Prunzel-Ulrich, stellv. Landesvorsitzender der AbL Niedersachsen/Bremen. „Wir hoffen, dass so auch insbesondere junge Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter künftig bessere Chancen erhalten, Flächen zu erwerben oder zu pachten und damit eine langfristige Zukunftsperspektive für ihre Höfe aufzubauen. Das Gesetz ist dabei ein wichtiger Meilenstein, aber kein Schlusspunkt. Der Druck auf bäuerliche Betriebe bleibt hoch. Junge Menschen, die einen Hof gründen oder übernehmen wollen, brauchen auch künftig bessere Chancen beim Zugang zu Land. Die Umsetzung des Gesetzes werden wir deshalb aufmerksam begleiten. Entscheidend wird nun auch sein, wie das Gesetz in der Praxis angewendet wird“, so Prunzel-Ulrich.
Und Ottmar Ilchmann, Landesvorsitzender der AbL Niedersachsen/Bremen ergänzt: „Mit dem Agrarstrukturgesetz übernimmt Niedersachsen bundesweit eine Vorreiterrolle bei der Regulierung des Bodenmarktes. Wir begrüßen, dass zudem nun eine Kommission erarbeiten soll, wie die enormen Preisanstiege auf dem Pachtmarkt wirksam begrenzt werden können. Ebenso begrüßenswert ist die Initiative der Regierungsfraktionen zur Prüfung der Einführung einer progressiven Grunderwerbssteuer beim Erwerb der ersten Hektare.“
Landvolk: werden rechtliche und verfassungsrechtliche Überprüfungen unterstützen
Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies bezeichnet „dieses zusätzliche Gesetz“ trotz erreichter Entschärfungen gegenüber dem ersten Entwurf des Landwirtschaftsministeriums als „Weg in die falsche Richtung“. So bedeuten für ihn beispielweise die Regelungen zu sogenannten Share Deals „zusätzlichen bürokratischen Aufwand ohne echten Mehrwert“. Das Landvolk will nun die Folgen des Gesetzes weiter kritisch begleiten und auch rechtliche und verfassungsrechtliche Überprüfungen unterstützen.
