Die Europäische Kommission hat ein Konsultationsverfahren zur Umsetzung der umstrittenen EU-Verordnung zu Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT) gestartet. Darauf weist das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Testbiotech hin. Unter anderem soll in dem Verfahren im Detail festgelegt werden, wie die behauptete Gleichwertigkeit sogenannter ‚NGT-1-Pflanzen‘ mit konventionell gezüchteten Pflanzen überprüft werden soll und welche der Pflanzen auf gesundheitliche Risiken geprüft werden. Zudem wird geregelt, welche Informationen in einem Register zu finden sind, in dem die NGT-1-Pflanzen künftig registriert werden.
Für die Umsetzung der Verordnung hat sich die Kommission laut Testbiotech weitreichende Befugnisse erteilen lassen. Darunter auch die Möglichkeit, die Kriterien zur Einstufung von NGT-1-Pflanzen als gleichwertig mit konventioneller Zucht an den Stand der Wissenschaft anzupassen. Diese Kriterien sind im Annex I der Verordnung festgelegt. ‚NGT-1-Pflanzen‘, die diese erfüllen, sind von einer Prüfung der Umweltrisiken ausgenommen.
Vor diesem Hintergrund schlägt Testbiotech vor, die Umsetzungsphase zu nutzen, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu erhöhen: (i) Annex I der Verordnung muss an den Stand der Wissenschaft angepasst werden. Neuere technische Entwicklungen ermöglichen Eigenschaften, die über die von transgenen Pflanzen hinausgehen, diese wurden bisher aber nicht berücksichtigt. (ii) Es müssen geeignete Verfahren eingeführt werden, mit denen überprüft werden kann, wie wahrscheinlich es ist, dass eine bestimmte NGT-Pflanze tatsächlich mithilfe der konventionellen Zucht erzeugt werden könnte. (iii) Grundsätzlich sollten NGT-Pflanzen nur dann zugelassen werden, wenn die Hersteller zuvor wissenschaftliche Publikationen mit den Details der gentechnischen Veränderungen vorgelegt haben.
Allerdings können diese Vorschläge nach Ansicht von Testbiotech die grundsätzlichen Mängel der Verordnung nicht beheben. Die Verordnung schreibt bei NGT-1-Pflanzen den Verzicht auf die Prüfung der Umweltrisiken ausdrücklich vor.
Die Folge: Auch wenn NGT-1-Pflanzen erhöhte Risiken bspw. für unkontrollierte Ausbreitung, für Bestäuber und Bodenorganismen, für die natürlichen Nahrungsnetze oder hohe Invasivität aufweisen, führt dies nicht dazu, dass diese Pflanzen einer Umweltrisikoprüfung unterzogen werden. Einzige Ausnahmen sind Pflanzen, die herbizidresistent oder als insektengiftig bekannt sind.
In der Praxis kann die EU dazu gezwungen sein, NGT-1-Pflanzen auch dann zuzulassen, wenn sie offensichtliche Risiken für die Umwelt aufweisen. Entscheidend ist lediglich, ob sie die formalen Kriterien des Annex I erfüllen. Testbiotech hofft deswegen, dass der Europäische Gerichtshof die Gelegenheit bekommt, den Inhalt der Verordnung zu überprüfen. Tatsächlich wurden bereits Klagen gegen die Verordnung angekündigt.
Die Möglichkeit zur Teilnahme an dem Konsultationsverfahren besteht noch bis zum 28. September. Dort können auch die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
