Kreis erteilt keine Genehmigung für Tiertransporte in Drittstaaten

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde wird vorübergehend keine Tiertransporte von Nutz- und Zuchttieren in bestimmte Staaten außerhalb der Europäischen Union mehr genehmigen. Betroffen hiervon sind Exporte in folgende Länder: Türkei, Jemen, Libanon, Marokko, Algerien, Ägypten, Aserbaidschan, Syrien, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. Nicht betroffen sind Tiertransporte innerhalb Deutschlands oder innerhalb der EU. Das teilt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit. Hintergrund für diese Entscheidung sind für den Kreis Informationen, die der Veterinärbehörde des Kreises aufgrund von Berichterstattungen und fachlichen Stellungnahmen vorliegen. So ist nach Erkenntnissen der Veterinärbehörde nicht durchgängig gewährleistet, dass der Tiertransport von Nutz- und Zuchttieren nach den Vorgaben des EU-Tierschutzrechts erfolgt. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Schlachtung in den betroffenen Ländern Praktiken ausgeübt werden, die den Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügen. Dies ist für den Kreis mit den europäischen Vorstellungen von Tierschutz nicht vereinbar. „Mir ist wichtig, dass meine Behörde rechtssicher handelt“, so Landrat Dr. Schwemer. „Ein Weiterso kann unter diesen Umständen vorerst nicht erfolgen. Zumal nach einschlägigen Publikationen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärbehörde strafbar machen, wenn sie in Kenntnis der Transport-, Haltungs- und Schlachtbedingungen Genehmigungen zum Tiertransport erteilen.“ Die Entscheidung, die Abfertigungen der Transporte auszusetzen, gilt zunächst für zwei Wochen. Dieser Zeitraum soll dazu genutzt werden, gemeinsam mit der Fachaufsicht im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein den Sachverhalt abschließend zu prüfen und eine Entscheidung zu treffen. „Mir ist bewusst, dass es hier einer einheitlichen Regelung für ganz Schleswig-Holstein bedarf. Deshalb setze ich darauf, dass das Ministerium sich der Angelegenheit annimmt und eine verbindliche Aussage für die Veterinärämter trifft“, so Landrat Dr. Schwemer. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat die für die Tiertransporte in Staaten außerhalb der EU in Frage kommenden Betriebe angeschrieben und über das Vorgehen der Veterinärbehörde informiert. „Dem Kreis Rendsburg-Eckernförde ist eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft wichtig. Daher haben wir den Weg einer zunächst nur befristeten Aussetzung gewählt“, so Landrat Dr. Schwemer abschließend.
18.02.2019
Von: FebL/PM

Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer. Foto: Kreis Rendsburg-Eckernförde