Klimaklage trotz Abweisung ein Teilerfolg

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die Klimaklage von drei Bauernfamilien und Greenpeace abgewiesen. „Es fehle den Klägern an der Klagebefugnis. Eine Grundlage, aus der sich eine Pflicht der Bundesregierung zum geforderten Handeln ergebe, sei nicht ersichtlich. Der Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, auf die sich die Kläger berufen könnten“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Für Greenpeace bedeuten die Ausführungen zur Abweisung, dass die Klage auf mehr Klimaschutz zwar grundsätzlich zulässig sein könnte, das Gericht in diesem konkreten Fall aber keine Rechtsverletzung seitens der Bundesregierung sehen kann. Die Grundrechte der Klägerinnen und Kläger können aber Grundlage für das Einklagen vom Klimaschutz sein. Die Berufung wurde zugelassen. Ob sie diese in Anspruch nehmen, entscheiden die Kläger nach Vorlage des schriftlichen Urteils. Roda Verheyen, Rechtsanwältin der Klagepartei, erklärt: „Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern durch die Folgen der Erderwärmung verletzt sein können. Zum heutigen Zeitpunkt nahm das Gericht zwar noch keine Verletzung an, für die Zukunft lässt sich das jedoch nicht ausschließen. Festzuhalten bleibt: Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Die deutsche Klimaschutzpolitik muss sich danach richten.“ Ein Teilerfolg. Die beklagte Bundesregierung hatte beantragt, die Klage abzuweisen, weil es sich beim Klimaschutz um einen politischen Auftrag handelt, und die Grundrechte grundsätzlich nie von der Erderhitzung verletzt werden könnten. Das Gericht ist der Bundesregierung nicht gefolgt, kann nur momentan nicht erkennen, dass das 2007 beschlossene Klimaschutzziel genau im Jahr 2020 erreicht werden müsse. Das Gericht bat um Verständnis – es müsse den Handlungsspielraum der Regierung in diesem speziellen Fall wahren. Die Verhandlung wurde im Vorfeld begleitet von einer friedlichen Solidaritätskundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit rund 100 Teilnehmern. Von der Nordseeinsel Pellworm waren 40 Unterstützerinnen und Unterstützer mit einem eigens gecharterten Bus angereist, aus Brandenburg kamen Landwirte mit ihren Traktoren. Zeitgleich übergab Greenpeace am Bundeskanzleramt eine von 134,867 Unterstützerinnen und Unterstützern der Klimaklage unterzeichnete Petition. Zum Hintergrund der Klimaklage teilt Greenpeace mit:
Die Bundesregierung hat sich 2007 dazu verpflichtet, den deutschen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent unter den Wert von 1990 zu reduzieren. Erreichen wird sie voraussichtlich 32 Prozent. 2018 hat sich die Bundesregierung vom eigenen Klimaziel verabschiedet, obwohl es mit geeigneten Maßnahmen noch erreichbar wäre. Ziel der Klimaklage ist es, die Regierung gerichtlich zu mehr Klimaschutz zu verpflichten. Das bedeutet konkret: Die Bundesregierung soll ihr selbst gesetztes CO2-Reduktionsziel für 2020 einhalten. Deutschland muss also bis spätestens 2020 seinen jährlichen CO2-Ausstoß auf höchstens 750 Millionen Tonnen begrenzen.
Die in den Jahren bis 2020 zu viel in die Atmosphäre entlassene Menge CO2 ist in den Folgejahren wieder aufzuholen, um das deutsche CO2-Gesamtbudget einzuhalten. Bis 2020 summiert sich der Mehrausstoß an CO2 in Deutschland voraussichtlich auf 650 Millionen Tonnen. Das bedeutet, dass in den Jahren nach 2020 der Ausstoß von Treibhausgas deutlich schneller reduziert werden muss als ursprünglich geplant war und mit dem gerade verabschiedeten Klimapaket angestrebt wird.
Deutschland muss die CO2-Reduktionsziele aus der Lastenteilungsentscheidung der EU von 2009 einhalten, nämlich den deutschen CO2-Ausstoß in den Bereichen Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude bis 2020 um 14 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Zurzeit liegt die Reduktion bei rund drei Prozent.
01.11.2019
Von: FebL/PM

Über die Klimaklage und die Solidaritätsbekundung vor dem Verwaltungsgericht berichteten auch die Tagesthem der ARD. Quelle: ARD