Keine beschleunigte Freisetzung gentechnisch veränderter Viren!

Die Europäische Kommission schlägt beschleunigte Genehmigungsverfahren für gentechnisch veränderte Viren vor. Der Vorschlag umfasst mehrere hundert Virusarten, die schon in ihrer natürlichen Form mit hohen Risiken für Pflanzen und Insekten verbunden sind. Künftig könnte die Freisetzung solcher Viren als „risikoarm“ eingestuft werden, auch wenn diese gentechnisch verändert sind. Die Prüfverfahren würden damit verkürzt, die Genehmigungen wären nicht mehr befristet, und Methoden zur Identifizierung und ein Monitoring wären nicht mehr in jedem Fall verpflichtend. Das teilt das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie Testbiotech mit.

Wie ein neuer Hintergrundbericht von Testbiotech zeigt, können Freisetzungen von gentechnisch veränderten Viren nicht als „risikoarm“ gelten. Eine Absenkung der Anforderungen für die Umweltrisikoprüfung, wie sie in der neuen Regelung vorgesehen ist, kann nicht gerechtfertigt werden. Daher fordert Testbiotech das EU-Parlament nachdrücklich auf, den Vorschlag der Kommission abzulehnen.

Viele aktuelle Forschungsprojekte zielen darauf ab, gentechnisch veränderte Viren zu erzeugen, die auch in der Umwelt freigesetzt werden können. Mithilfe derartiger Viren könnten Pflanzen und Tiere auch direkt in der Umwelt, außerhalb von Laboren, gentechnisch verändert werden.

Wie kürzlich am Beispiel der ersten synthetisch hergestellten Viren gezeigt wurde, lassen sich mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) neu designte Viren mit einer bisher beispiellosen Komplexität genetischer Veränderungen erzeugen. Von diesen gehen laut Testbiotech auch erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt aus. Die Konvergenz von KI und Neuer Gentechnik ermöglicht es, ganze Virusgenome neu zu designen, zu reorganisieren und zu synthetisieren. Dadurch kann sich auch die Pathogenität der Viren unbeabsichtigt erhöhen.

Der Bericht von Testbiotech zeigt, dass gentechnisch veränderte Viren vor einer möglichen Freisetzung einer umfassenden und fallbezogenen Risikobewertung unterzogen werden müssen. Bei nicht ausreichender Datenlage sind Genehmigungen abzulehnen. Alle Genehmigungen müssen befristet sein und die Verpflichtung zur Anwendung von Identifizierungsmethoden beinhalten. Es ist nach Ansicht von Testbiotech unerlässlich, dass die EU-Gesetze hier höchste Sicherheitsstandards gewährleisten.