IG Nachbau unterstreicht Ablehnung der STV-Erntegutbescheinigung

Nach wie vor ist unter den Landwirten die Verwirrung und der Ärger über vorzulegende Erntegutbescheinigungen beim Agrarhandel groß. Die Interessengemeinschaft Nachbau ruft weiter dazu auf, die Erntegutbescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) des Bundes der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) abzulehnen, und verweist auf ihre Mustererklärungen. Für „Irritationen“ sorgt unter anderem auch ein jüngst bei der BayWa vollzogener Meinungswechsel. Hatte das Unternehmen zunächst nur die Erntegutbescheinigung der Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) für Getreidelieferungen akzeptiert und dies auch erst kürzlich noch seinen Lieferanten mitgeteilt, so können die Landwirte jetzt als vermeintlich „einfachere Alternative“ auch das Formular „Verpflichtungserklärung zum angelieferten Erntegut“ einreichen. Laut Angaben der BayWa, sei diese „Alternative“ aufgrund des Feedbacks der Kunden auf die alleinige Möglichkeit zur Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung erfolgt. Der Haken: Die BayWa-Verpflichtungserklärung ist bezüglich der Datenerfassung der STV-Bescheinigung nicht unähnlich, von „STV-Erntegutbescheinigung mit BayWa-Briefkopf“ ist schon mal die Rede.

Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau aus Lüneburg, erklärt dazu: „Wer wie BDP und STV auf Drohungen und Druck gegenüber Landwirten setzt, muss sich nicht über bundesweiten Widerstand der Landwirte wundern. Es ist erfreulich, dass eine Reihe von Genossenschaften und private Landhändler die Lieferantenerklärung der IG Nachbau akzeptieren. Umso beschämender ist es, wenn Unternehmen wie die BayWa mit eigenen Bescheinigungen als verlängerter Arm sich der STV andienen, statt auf Augenhöhe mit Landwirten einvernehmliche Lösungen zu finden.“