Großbrand Alt Tellin: Staatsanwaltschaft prüft fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung

Der Großbrand in der Schweinezuchtanlage in Alt Tellin im vergangenen Jahr ist laut einem Gutachten nicht durch einen technischen Defekt entstanden. Damit bleiben laut Aussagen der Staatsanwaltschaft Stralsund fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung als mögliche Ursache. Um das zu prüfen, seien weitere Zeugenvernehmungen erforderlich, teilt die Staatsanwaltschaft laut NDR-Mitteilung mit. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Tierschutzbund und Greenpeace hatten wegen des qualvollen Todes von über 56.000 Schweinen durch den Brand der Schweinzuchtanlage in Alt Tellin am 30. März 2021 eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet und einen Strafantrag gestellt. Die Strafanzeige und der Strafantrag richten sich gegen die Betreiber der Megastallanlage bei Anklam, die 2010 für 10.458 Muttersauen und 35.000 Ferkelaufzuchtplätze sowie etwa 17.000 Saugferkel genehmigt wurde, sowie gegen Unbekannt. „Die AbL hat mit der gemeinschaftlichen Strafanzeige gegen die Betreiber der Anlage in Alt Tellin und gegen Unbekannt ein großes Interesse daran, dass die Ursachen des Großbrandes vollständig aufgeklärt werden, um daraus umfängliche Konsequenzen ableiten zu können, " erklärt anlässlich der Äußerungen der Staatsanwaltschaft Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer. "Politik und Gesellschaft haben die Weichen zu stellen: Eine industrielle Tierhaltung - wie in Alt Tellin mit über 50.000 Schweinen - hat für die AbL keine Akzeptanz und keine Zukunft mehr. Vielmehr sind bäuerliche Betriebe wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, flächendeckend eine artgerechte Tierhaltung zu betreiben“, so der AbL-Geschäftsführer.