Glyphosat-Zulassung für ein Jahr verlängert

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert die bestehenden Zulassungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019. Die für die Erneuerung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen vorgesehenen Verfahrensschritte können nicht bis zum Stichtag 15. Dezember 2018 abgeschlossen werden. In solchen Fällen sieht das europäische Recht vor, dass bestehende Zulassungen, für die eine Erneuerung beantragt wurde, verlängert werden. Das hat das BVL am 11. Dezember mitgeteilt. Mit den genannten Verfahrensschritten ist die Herstellung der Einigung zwischen den beteiligten Behörden gemeint. „In Deutschland gibt es aber bisher keine Einigung der vier beteiligten Behörden Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Julius-Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA) auf eine Zulassung für die von den Pflanzenschutzmittelherstellern eingereichten Herbizide“, heißt es beim BVL. Das Umweltbundesamt (UBA) will den Einsatz von Glyphosat in Deutschland nur noch unter strengeren Auflagen für den Naturschutz zulassen: Ab 2020 sollen Landwirte im Schnitt zehn Prozent ihrer Ackerfläche für den Schutz der biologischen Vielfalt nutzen, wenn sie Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, die wie Glyphosat die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Das haben Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) und die UBA-Präsidentin Maria Krautzberger kürzlich bei der Vorstellung ihres Konzeptes zum Ausstieg aus der Glyphosat-Nutzung angekündigt. Für Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik von Bündnis 90/Die Grünen, bringt die Zulassung um ein weiteres Jahr „das Totalversagen der deutschen Glyphosat-Politik auf den Punkt. Statt versprochenem Ausstieg oder wenigstens eingeschränkter Anwendung bleiben sämtliche Glyphosat-Produkte jetzt ein ganzes Jahr ohne die vorgeschriebene Überprüfung auf dem Markt und auf unseren Äckern. Leidtragende des Trauerspiels sind Menschen und Umwelt“. Beim Glyphosat-Ausstieg lieferten sich die Kontrahentinnen aus Umwelt- und Agrarressort derweil einen „regelrechten Verschieberitis-Wettbewerb“, so Ebner. Zuerst versprach Svenja Schulze ihn bis 2021, kürzlich verlängerte sie auf 2023. Julia Klöckner habe zuletzt selbst diesen viel zu späten Termin wieder in Frage gestellt. Schuld solle angeblich die EU sein – dabei hätte ja die Bundesregierung selbst in Person von Ex-Minister Schmidt mit seiner angeblichen Solo-Aktion die Glyphosat-Neuzulassung erst vor einem Jahr in Brüssel durchgeboxt. „Das zeigt erneut, wie unglaubwürdig Klöckners Glyphosat-Politik ist. Wäre sie vom Ausstieg überzeugt, dürfte es für die Bunderegierung ein Leichtes sein, eine weitere EU-Zulassung des Bayer-Monsanto-Topsellers in vier Jahren zu verhindern. Das offenbart das von vornherein unehrliche Kalkül, man könne einfach so tun, als wolle man verbieten und dann auf Brüssel verweisen, man dürfe nicht. Das schadet der Sache und der Glaubwürdigkeit von Politik, das schadet aber auch der europäischen Idee“, kommentiert Ebner. Bis zum Stichtag 15. März 2018 waren laut dem BVL in Deutschland 37 Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat zugelassen. Für 28 dieser Mittel wurden Anträge auf eine erneute Zulassung gestellt, für die es nun eine neue Zulassung braucht. Bei den übrigen acht Mitteln wurde die Zulassung noch nach dem alten Pflanzenschutzgesetz erteilt. Die Zulassungsdauer geht hier über Dezember 2018 hinaus. Diese Zulassungen werden laut BVL ohne erneuten Zulassungsantrag überprüft.
12.12.2018
Von: FebL/PM

Die beteiligten Behörden bei der Pestizidzulassung. Grafik: BVL/Wiese