EU-Umweltausschuss fordert zeitgemäße EU-Bodenschutz-Richtlinie

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat eine Resolution zum Bodenschutz verabschiedet, in der ein EU-weiter gemeinsamer Rahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bodens gefordert wird, in der die verschiedenen Bedrohungen des Bodens adressiert und Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen benannt werden. Die Resolution betont, dass gesunde Böden wesentlich sind für die Erreichung der Ziele Klimaneutralität, Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, Nullverschmutzung, gesunder und nachhaltiger Lebensmittelsysteme und einer widerstandsfähigen Umwelt. Für den grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling ist ein europäisches Regelwerk überfällig. Für die EU-Parlamentarier sind gesunde Böden unter anderem für den Klimaschutz „von entscheidender Bedeutung, da sie jedes Jahr etwa 25 % der Kohlenstoffäquivalente abbauen, die durch die weltweite Nutzung fossiler Brennstoffe freigesetzt werden“. Böden unter Grünflächen und Wäldern stellen eine Nettokohlenstoffsenke dar, die schätzungsweise bis zu 80 Millionen Tonnen Kohlenstoff pro Jahr in der EU abbaut. Die Land- und Forstwirtschaft seien daher in einer Schlüsselposition, wenn es darum gehe, durch die Aufnahme und Speicherung von Kohlenstoff in Böden und Biomasse zur Entfernung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre beizutragen. Die GAP sollte „die für die Produktivität und die Ökosystemleistungen der Böden erforderlichen Bedingungen schaffen“, heißt es in der Resolution. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, „kohärente Maßnahmen für den Bodenschutz in ihre nationalen GAP-Strategiepläne aufzunehmen und für eine breite Anwendung von landwirtschaftlichen Verfahren auf der Grundlage der Agrarökologie Sorge zu tragen“. Ferner werden in der Resolution „Maßnahmen zur Förderung von weniger intensiven Bodenbearbeitungsverfahren, die mit einer minimalen Bodenstörung einhergehen, von ökologischer/biologischer Landwirtschaft und von der Zufuhr von organischen Stoffen“ gefordert. Die Mitgliedstaaten werden unter anderem auch aufgefordert, „einen wirksamen Beitrag zur Senkung der übermäßigen Ausbringung synthetischer Düngemittel, insbesondere von Stickstoff, zu leisten, indem sie die in der Nitratrichtlinie festgelegten Grenzwerte senken“. Knackpunkt verbindliche Rahmengesetzgebung
Knackpunkt bei den Verhandlungen war nach Ansicht des grünen EU-Abgeordneten Martin Häusling, der auch Mitglied im Umweltausschuss ist und wie beispielsweise auch die SPD-Abgeordnete Maria Noichl für die Resolution gestimmt hat, die Frage, ob es eine verbindliche Rahmengesetzgebung für den Bodenschutz geben soll. „Wie schon bei der Verhinderung der Bodenschutzrahmenrichtlinie Anfang der 2000er Jahre sind die Konservativen gegen verbindliche Regelungen und geben vor, Bodenschutz sei kein grenzübergreifendes Thema. Schon damals war es eigentlich die Agrarlobby, die keine europaweite Bodenschutzregelung wollte und hinter dieser vorgeschobenen Argumentation stand. Aus diesem Grund gibt es bis heute kein europaweites politisches Regelwerk für den Bodenschutz, wie es für Luft und Wasser existiert. Das war schon damals ein Fehler und ist bezogen auf die Herausforderungen der Zeit und die Ziele des Green Deal völlig unzeitgemäß“, so Häusling.
Denn im Bereich Landwirtschaft schütze nicht einmal das deutsche Bundes-Bodenschutzgesetz die Funktionen des Bodens ausreichend und verhindere Kontamination und Verdichtung von Böden, denn der § 17 beziehe sich hier nur auf die „gute fachliche Praxis“ und die sei nicht weiter definiert. „Auch die aktuelle Agrarreform hat es wieder nicht geschafft, verbindliche wirksame Regelungen zum Bodenschutz in die Auflagen zum Erhalt von Direktzahlungen zu integrieren. Deshalb brauchen wir umso dringender ein europäisches Regelwerk, das dem Bodenschutz die gleiche Aufmerksamkeit und Schutzposition beschert, wie dem Schutz von Luft und Wasser“, erklärt der grüne EU-Abgeordnete. Wer für resp. gegen die Resolution gestimmt hat, ist hier ersichtlich.
10.05.2021
Von: FebL

Der EU-Umweltausschuss fordert eine zeitgemäße EU-Bodenschutz-Richtlinie. Foto: FebL