EU-Rechnungshof übt deutliche Kritik an GAP-Vorschlägen der Kommission

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2020 wird den ehrgeizigen Bemühungen der EU um einen umweltfreundlicheren und stärker leistungsgestützten Ansatz nicht gerecht. Dies ist der Tenor einer heute veröffentlichten Stellungnahme des Europäischen Rechnungshofs. Als die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die neue GAP nach 2020 veröffentlichte, hob sie nach Ansicht des Rechnungshofes hervor, dass Umwelt- und Klimazielen eine sehr hohe Priorität beigemessen würde. Nach Auffassung der Rechnungsprüfer sieht die vorgeschlagene Reform zwar Instrumente vor, um diese Ziele zu erreichen, doch würden diese weder klar definiert noch in quantifizierte Vorgaben umgesetzt. Daher bleibe unklar, wie eine umweltfreundlichere GAP bewertet oder gemessen werden könnte. Überdies erscheint die Einschätzung der Kommission, was den Beitrag der GAP zu den Klimaschutzzielen der EU angeht, in den Augen der Prüfer unrealistisch. Die Prüfer stellen fest, dass sich viele der vorgeschlagenen politischen Optionen nur unwesentlich von der derzeitigen GAP-Regelung unterscheiden. Insbesondere würde es sich beim größten Teil des Haushalts nach wie vor um Direktzahlungen an Landwirte auf der Grundlage einer bestimmten Anzahl eigener oder genutzter Hektarflächen handeln. Mit diesem Instrument könnten jedoch zahlreiche Umweltbelange nicht berücksichtigt werden, und es stellt auch nicht die wirtschaftlichste Art und Weise dar, um ein angemessenes Einkommen zu unterstützen. Durch die Reform werden grundlegende Änderungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der Politik eingeführt. Der Schwerpunkt wird von der Regelkonformität auf die Leistung verlagert, was die Prüfer begrüßen. Allerdings sind sie der Ansicht, dass der Vorschlag nicht die Elemente enthält, die für ein wirksames Leistungssystem erforderlich sind. Die neue GAP würde mehr Leistungsanreize benötigen sowie Ziele, die eindeutig an Outputs, Ergebnisse und Auswirkungen geknüpft sind. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) verweist, zentrale Kritikpunkte des Rechnungshofes aufnehmend, auf ihren Vorschlag für eine gerechte Agrarpolitik nach 2020. „Die anstehende Reform der GAP bietet die Chance, die gesellschaftlichen Leistungen der bäuerlichen Betriebe in den Mittelpunkt zu rücken und ihnen eine wirtschaftliche Perspektive gerade dadurch zu eröffnen, dass sie in ihrem Wirtschaften Umwelt- und Tierschutz und den Erhalt der biologischen Vielfalt mit umsetzen. Von der Landwirtschaft erfordert das zum Teil erhebliche und teure Veränderungen, ganz besonders in der Tierhaltung. Dazu braucht es eine starke GAP, die die eingesetzten Steuergelder konsequent an die gesellschaftlichen Leistungen bindet. Und es braucht Marktregeln, die den Erzeugerinnen und Erzeugern helfen, schwere Marktkrisen wie im Milchmarkt 2015/2016 durch ein koordiniertes Vermeiden von Überschüssen zu verhindern“, heißt es da. Die AbL schlägt vor, die Finanzmittel der heutigen Direktzahlungen gezielt zur Honorierung von konkreten gesellschaftlichen Leistungen der Betriebe einzusetzen. „Die Höhe der Zahlungen eines Betriebes richtet sich dann nicht mehr nach seiner pauschalen Hektarzahl, sondern nach den grundlegenden Leistungen, die der Betrieb für vielfältige, lebendige Kulturlandschaften, für gesunde Böden und Gewässer und für das Wohl der Tiere erbringt. Die Qualität der Erzeugungsweise wird belohnt“, unterstreicht die AbL, die einen Online-Rechner ins Netz gestellt hat, mit dem jeder Betrieb die Auswirkungen des AbL-Vorschlages für seinen Betrieb ermitteln kann. Für die grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch zeigt die Kritik des EU-Rechnungshofes klar, dass die Sorgen von Umwelt- und Tierschützern und von bäuerlichen Betrieben mehr als berechtigt sind. „Die Kommission begründet nicht ausreichend, warum sie die Direktzahlungen pro Hektar beibehalten will. Wir Grünen wollen, dass diese Gelder gezielter eingesetzt werden, um besonders tier- und umweltfreundliche Praktiken zu belohnen“, so Heubuch. Die Kommission kündige zwar an, mehr für Umwelt- und Klimaschutz tun zu wollen. In der Praxis sei aber nicht nachvollziehbar, wie dies gelingen soll. Auch das Versprechen der EU-Kommission, die GAP einfacher und leistungsorientierter machen zu wollen, werde bei genauerem Blick nicht eingehalten. „Der Rechnungshof fasst zusammen, dass der Reformvorschlag keine längerfristige Vision für die EU-Landwirtschaft erkennen lässt. Dem kann ich nur beipflichten. Als Abgeordnete werde ich alles dafür tun, damit die Agrarpolitik umwelt- und tierfreundlicher, gerechter und leistungsorientierter wird“, erklärt Heubuch.