Die GAP-Reform läuft – immer noch!

Nach zähem Ringen hat die Bundesregierung am 13. April die Gesetzentwürfe zur nationalen Ausgestaltung der zukünftigen europäischen Agrarpolitik (GAP) verabschiedet. Für die Förderperiode ab 2023 wurden damit, grob dargestellt, die folgenden Rahmenbedingungen definiert:
  • 25 Prozent der Gelder der ersten Säule (ca. 1 Mrd. Euro jährlich) sollen zukünftig für die sogenannten Öko-Regelungen bereitgestellt werden.

  • Ein ansteigender Anteil von zu Beginn zehn Prozent und letztlich 15 Prozent der ersten Säule soll in die zweite Säule umgeschichtet werden (ca. 492 bzw. 737 Mio. Euro jährlich).

  • Jeweils zwei Prozent der ersten Säule (ca. 85 Mio. Euro jährlich) sollen für eine gekoppelte Zahlung für kleine Wiederkäuer und Mutterkühe sowie die Junglandwirt*innenförderung aufgewendet werden.

  • Zwölf Prozent der ersten Säule (ca. 500 Mio. Euro jährlich) sollen zur Stärkung kleiner Betriebe genutzt werden.

  • Eine Kappung oder Degression, also die Kürzung der Basisprämie für Großbetriebe, ist nicht vorgesehen.

Was bedeutet dies konkret? Die Basisprämie wird von aktuell rund 175 Euro/ha auf voraussichtlich rund 150 Euro/ha sinken. Viele Betriebe werden zudem in der Praxis zukünftig mehr für die Ökologie tun müssen, um auf ihr bisheriges Prämienniveau zu kommen, da die vergleichsweise einfach zu erhaltende Greeningprämie von rund 87 Euro/ha wegfällt und stattdessen Maßnahmen aus den Öko-Regelungen umgesetzt werden können. Betriebe, die schon heute viel für die Umwelt tun, werden es hier leichter haben. Und: Endlich besteht die Möglichkeit, mit wirksamem betrieblichem Umweltschutz auch Geld zu verdienen. Die in den Öko-Regelungen angebotenen Maßnahmen umfassen aktuell Angebote wie z. B. das Anlagen von Blüh- und Altgasstreifen, weite Fruchtfolge mit Leguminosenanteil, Verzicht auf Pflanzenschutzmittel oder die extensive Dauergrünlandbewirtschaftung. Schaf- und Ziegenhalter*innen können sich voraussichtlich über eine Kopfprämie von 30 Euro und Mutterkuhhalter*innen über eine von 70 Euro freuen. Die Obergrenze für die Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe steigt von 46 ha auf 60 ha und das Fördervolumen auf max. 3.220 Euro pro Betrieb. Junglandwirt*innen bekommen statt bisher 45 Euro für die ersten 90 ha zukünftig 70 Euro für 120 ha. In Bezug auf die Qualifizierung der Gelder für Leistungen des Gemeinwohls sind diese Beschlüsse zwar keine Revolution, aber doch ein relevanter Schritt. Dass wenige Großbetriebe auch weiterhin Basisprämie in unbeschränktem Umfang erhalten sollen, ist hingegen kaum zu ertragen und nicht zu rechtfertigen! Trotz des Kabinettsbeschlusses ist die GAP noch lange nicht gegessen. In Deutschland stehen nun die Beratungen des Bundestags und des Bundesrats an. Und auch auf europäischer Ebene ist noch viel offen, da die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen der europäischen Kommission, dem Parlament und dem Rat noch immer laufen. Hier kann z. B. für alle europäischen Mitgliedstaaten noch eine verbindliche Kappung und Degression sowie ein ansteigendes Budget für die Öko-Regelungen beschlossen werden, wenn es gelingt, den nötigen Druck aufzubauen. Und die Umsetzung von Punktesystemen? Auch diese sind politisch nach wie vor hochaktuell und befinden sich in der Debatte. Nicht zuletzt lassen sie sich, nach bisherigem Stand, auch innerhalb der laufenden Förderperiode einführen. In Deutschland kommt es aus bäuerlicher Sicht nun auf eine praxisnahe und sinnvolle Ausgestaltung der Öko-Regelungen an – auch im Detail. Im Gesetzentwurf fehlen bislang vor allem Angebote für klassische Michviehbetriebe mit Weidehaltung. Auch Angebote für die Einsparung von Nährstoffen und eine kleinteilige Bewirtschaftung fehlen. Hier muss insbesondere der Bundestag nacharbeiten. Und: Alle politisch Verantwortlichen sind nun aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Öko-Regelungen bei Bäuerinnen und Bauern zum Kassenschlager werden. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Prof. Dr. Achim Spiller, forderte vor kurzem Treckerdemonstrationen für die Umsetzung der Pläne der Borchert-Kommission. Forderungen nach einer umfangreichen Werbekampagne der Bundesregierung, um die Öko-Regelungen bei Bäuerinnen und Bauern attraktiv zu machen, sowie die Einbeziehung des Berufsstandes bei der jetzt anstehenden Ausgestaltung der Öko-Regelungen wären mindestens ebenso wichtig!