Demeter: Insektenvielfalt braucht Bäuerinnen und Bauern!
Seit 2001 wird der 22. Mai als „Internationaler Tag der biologischen Vielfalt“ begangen. Viel Grund zu Feiern gibt es an diesem Tag nach Ansicht des Anbauverbands Demeter jedoch nicht, solange die Absichtserklärungen zum Schutz der Artenvielfalt nicht in eine konsequente Gesetzgebung, beispielsweise in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik, umgesetzt werden.
Viele Landwirt*innen befürchten nach Ansicht von Demeter, unter neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr wirtschaftlich arbeiten zu können. Daher gebe es zum noch in Verhandlungen befindlichen Insektenschutzgesetz zahlreiche Proteste. Dabei könnte die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) Chancen bieten, um Landwirtschaft und Artenschutz näher zusammenzubringen – wenn der Bundestag jetzt den Gesetzesentwurf des Landwirtschaftsministeriums deutlich nachbessert.
„Der Verlust von Biodiversität und das Insektensterben sind Herausforderungen, die wir nur gesamtgesellschaftlich lösen können. Wir müssen beide im Blick haben: Denn nicht nur die Biene, auch die bäuerliche Landwirtschaft droht zu einer vom Aussterben bedrohten Spezies zu werden“, betont Demeter-Vorstand Alexander Gerber anlässlich des Internationalen Tags der biologischen Vielfalt. „Es hilft nicht, hier zu spalten und die einen gegen die anderen auszuspielen. Die Verantwortung für die Lösung des Problems muss gerecht verteilt werden und darf keinesfalls allein auf den Bäuerinnen und Bauern liegen, die dafür sorgen, dass wir alle zu essen haben.“
Die Artenvielfalt kann nur dann effektiv geschützt werden, wenn die landwirtschaftlichen Betriebe ökonomisch nicht zugrunde gehen, sondern gezielt für Leistungen im Umwelt- und Naturschutz honoriert werden. „Der Bundestag hat noch die Chance, die Umsetzung der EU-Agrarpolitik deutlich zu verbessern“, untermauert Antje Kölling, politische Sprecherin des Verbands, die Forderung an die Politik. „Die Umschichtung von Mitteln aus den ineffektiven Direktzahlungen hin zu zielgerichteten Maßnahmen der zweiten Säule ist zu gering angesetzt. Ein Einstieg mit 16 statt 10 Prozent Umschichtung und eine jährliche Steigerung sind notwendig, um die politischen Ziele im Klimaschutz, Artenschutz und für den Ausbau des Ökolandbaus zu erreichen. Die neuen Eco-Schemes in der ersten Säule müssen sinnvoll mit Maßnahmen der zweiten Säule kombinierbar sein. Landwirtschaftliche Betriebe, die sich auf der ganzen Linie für den Artenschutz einsetzen, müssen in der Förderung bessergestellt sein als solche, die wenige Einstiegs- Maßnahmen im Rahmen der neuen GAP durchführen. So können neue Chancen entstehen, Ökologie auch ökonomisch attraktiv zu machen.“