AMK sieht in einer Gemeinwohlprämie einen möglichen Ansatz für die GAP ab 2028

Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Agrarressorts der Länder sehen die Gemeinwohlprämie als einen möglichen Ansatz für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028. Das haben sie auf der Agrarministerkonferenz (AMK) in Büsum auf Vorlage des Landes Sachsen beschlossen. In der neuen Förderperiode sollen laut AMK-Beschluss die Leistungen der Landwirtschaft für Klima-, Natur- und Ressourcenschutz, die Erhaltung der Kulturlandschaft, sauberes Wasser und Ernährungssicherheit noch stärker honoriert werden und damit zur Einkommenssicherung beitragen können, denn jede Honorierung von Gemeinwohl könne nur funktionieren, wenn die Betriebe dabei die Chance haben, mit freiwillig erbrachten Leistungen ein betriebliches Einkommen zu generieren. Zudem sollen die Maßnahmen vereinfacht werden, um Bürokratie und Aufwand sowohl für die Landwirtschaftsbetriebe als auch die Verwaltung zu minimieren.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther erklärt zu dem Beschluss: "Mit Blick auf die künftige nationale Ausgestaltung der EU-Agrarförderung ist mir wichtig, dass wir frühzeitig die nächste EU-Förderperiode vorbereiten. Dabei wird die Gemeinwohlprämie nun gezielter diskutiert. Sie bedeutet, dass öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen verwendet werden. Diese Art der Förderung wäre ein echter Durchbruch in mehrfacher Hinsicht. Wir würden die Förderverfahren massiv vereinfachen. Dabei wäre die Agrarförderung zu 100 Prozent an Leistungen für Umwelt, Artenvielfalt und Gemeinwohl gekoppelt. Das wären echte Anreize für unsere Betriebe, Landwirtschaft nachhaltiger und klimaschonender zu betreiben. Das bisherige System leistet dies nicht."

Ein Konzept zur effektiven Honorierung landwirtschaftlicher Umwelt- und Klimaschutzleistungen in der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik, die Gemeinwohlprämie, hat 2020 der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) vorgelegt.

29.03.2023
Von: FebL/PM

Die AMK sieht in einer Gemeinwohlprämie einen möglichen Ansatz für die GAP ab 2028. Bildquelle: DVL