Bundesweit gleiche Förderbedingungen für den Umbau von Schweineställen geplant

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat in der vergangenen Woche den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Danach soll es mit dem für Anfang 2024 geplanten Inkrafttreten des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben. Dazu wird die laufende Förderung der besonders tiergerechten Schweinehaltung aus der GAK herausgelöst; die investive Förderung von Stallbaumaßnahmen für die Schweinehaltung zur Verbesserung des Tierwohls wird befristet bis zum Jahresende 2027 in der GAK ausgesetzt. Weiter in der GAK möglich bleiben die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Bereich Sauenhaltung. Für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bedeutet das Planungssicherheit für die Betriebe. Dem widerspricht die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN).

Zu dem PLANAK-Beschluss erklärt der PLANAK-Vorsitzende, Bundesminister Özdemir: „Ich danke den Ländern für die konstruktive Zusammenarbeit! Wir haben gemeinsam einen wichtigen Schritt getan, um unseren Landwirtinnen und Landwirten verlässliche und für ganz Deutschland einheitliche Rahmenbedingungen zu geben. Das bringt Planungssicherheit, damit die Tierhaltung bei uns eine Zukunft hat. Wir werden den Betrieben eine abgestimmte Förderung aus einem Guss bieten: Wir unterstützen sie mit einem Bundesprogramm beim Umbau bestehender Anlagen und den Bau neuer Ställe. Auch die laufenden Mehrkosten in der Schweinehaltung werden berücksichtigt. Um Doppelförderung zu vermeiden, haben wir die GAK entsprechend angepasst.“

ISN: Schaufensterförderung

„Von mehr Planungssicherheit für die Schweinehalter kann man wohl kaum sprechen. Das Anpreisen der Vorteile der Bundesförderung durch Landwirtschaftsminister Cem Özdemir ist deshalb unter der Kategorie Schaufensterförderung zu verbuchen“, heißt es von der ISN. Bundeseinheitliche Förderkriterien für den Umbau der Schweinehaltung seien zwar zunächst einmal richtig – die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten (z.B. hinsichtlich der Betriebsstrukturen) aber ebenso. Deshalb wären ergänzende länderspezifische Fördermöglichkeiten, die auf einen bundeseinheitlichen Förderrahmen abgestimmt sind, deutlich besser gewesen.

Im Grundsatz ändert sich nach Ansicht der ISN nun nichts daran, dass die in Aussicht gestellte Förderung des Bundes nur für wenige Schweinehalter in Frage kommen wird. Zu hoch seien die Zugangsvoraussetzungen und Kriterien laut den Richtlinienentwürfen für die meisten Betriebe. Und auch die Umbauhürden seien damit in keiner Weise aus dem Weg geräumt. Im Wesentlichen werde es auf Mitnahmeeffekte hinauslaufen – zumindest, wenn es um die laufende Förderung geht. Die Konzentration der Förderung auf das Bundesprogramm bedeute hingegen, dass auch die Länderbeteiligungen wegfallen – im Endeffekt also deutlich weniger Fördergeld für die Schweinehalter zur Verfügung steht. „Dabei ist der Fördertopf des Bundes ohnehin viel zu klein und die Frage, ob selbst dieser angesichts der angespannten Haushaltslage im Bund und der ausstehenden Notifizierung aus Brüssel Bestand haben wird, ist mehr als berechtigt“, so die ISN.

Im Grunde ist es laut ISN zweitrangig, ob das Geld nun aus den Ländern oder dem Bund kommt – entscheidender sei, dass die Schweinehalter überhaupt an das Geld kommen und genau hier liege – wie schon beschrieben – der Knackpunkt. „Die Länder dürfen sich trotz der Einigung nicht aus der Verantwortung stehlen und müssen ergänzende Förderwege beschreiten, die nicht mit der Bundesförderung kollidieren. Schweinehalter, die ihre Ställe umbauen wollen, sollten nicht zu sehr auf die Fördermittel setzen, sondern erst einmal die Vermarktungsoptionen ausloten, um dann betriebsspezifisch zu prüfen, ob es Sinn macht, Förderung zu beantragen“, erklärt die ISN.

Weitere PLANAK-Beschlüsse

Weiter sagt Bundesminister Özdemir zu dem beschlossenen GAK-Rahmenplan: „Trotz der Sparvorgaben für den Haushalt 2024 haben wir bei den parlamentarischen Beratungen noch einiges für die ländlichen Räume herausholen können. Die GAK-Kürzungen wurden um 66,8 Millionen Euro deutlich abgemildert. Das ist ein echter Erfolg, der den Menschen in den ländlichen Räumen zugutekommt. Jede Investition stärkt die regionale Wertschöpfung, fördert Engagement und Ehrenamt und stärkt so den Zusammenhalt unseres Landes.“

Der PLANAK hat folgende weitere Maßnahmen beschlossen: 

  • Die Förderhöhen wurden bei den laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf (Maßnahme 4 J 2.0) an gestiegene Kosten angepasst, um Weidetierhalterinnen und -halter beim Herdenschutz verlässlich zu unterstützen. Weidehaltung trägt besonders zum Tierschutz und Erhalt von Grünland und so zur Biodiversität bei. 
  • Im Förderbereich 4 „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ erfolgt die Ausweitung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Die verstärkte Förderung der insektenfreundlichen Bewirtschaftung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, mit öffentlichem Geld stärker öffentliche Leistungen zu honorieren. Die Änderung wird derzeit bei der Europäischen Kommission notifiziert. 
  • Um künftig die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zu stärken, wird im Förderbereich 3A „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ der GAK ein Zuschlag für Betriebe aufgenommen, die ihre Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten. Dadurch erhöht sich der Zuschuss zu den Kosten einer Investition. 
  • Über die Fördermaßnahme „Regionalbudget“ des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ können Kleinprojekte gefördert werden, die insbesondere einen Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung, zum sozialen und kulturellen Leben, zur Freizeit und Erholung und somit für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch auf dem Land leisten. Um die ländliche Entwicklung in der Verantwortung der engagierten Menschen vor Ort weiter zu unterstützen, wird diese Art von Regionalbudgets nun dauerhaft und nicht mehr befristet als Fördermaßnahme in der GAK angeboten. 
20.12.2023
Von: FebL/PM

Es soll gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern geben. Foto: FebL