Ex-BVVG-Geschäftsführer darf nicht veröffentlichen

Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium und das CDU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium untersagen dem ehemaligen Geschäftsführer der BVVG (Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH) Dr. Wolfgang Horstmann offenbar die Veröffentlichung eines Buches, in dem er Erinnerungen aus seiner BVVG-Tätigkeit niedergeschrieben hat. Das berichtet die Bauernstimme in ihrer September-Ausgabe. Horstmann, der von 1990 bis 2011 die BVVG leitete, soll bisher unbestätigten Berichten zufolge in seinem Manuskript z.B. erwähnen, wie damals aktive Politiker versucht hätten, Einfluss auf die Vergabe von Flächen zu nehmen. Das wird sich erst klären lassen, wenn das Manuskript zugänglich wird.

Die Bauernstimme zitiert Horstmann aber damit, dass er bestimmte politische Entscheidungen zur Flächenvergabe rückblickend als Fehler ansehe. Konkret geht es um eine Regelung aus dem Jahr 2006. Kurz bevor der politisch auf den halben Verkaufswert vergünstigte Verkauf von BVVG-Flächen zwei Jahre später auslaufen sollte, wurde für „Ortsansässige“ in den Neuen Ländern ein Sonder-Kaufrecht für nochmals bis zu 450 Hektar zum (damals immer noch äußerst günstigen) Verkaufswert eingeführt. Ursprünglich sollten damit gezielt natürliche Personen unterstützt werden, damit sie eine landwirtschaftliche Existenz aufbauen konnten. Doch im Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern setzten ostdeutsche Bundesländer (mit Landwirtschaftsministerin aller parteipolitischen Farben) im letzten Momentdurch, dass auch juristische Personen 450 ha kaufen konnten. Der Kauf wurde begrenzt auf die Hälfte der Eigentumsfläche, so dass 450 ha nur kaufen konnte, wer mindestens schon 900 ha hatte. Wem dagegen nur 60 ha gehörten, konnte nur 30 ha kaufen.

Horstmann sieht das heute als Fehler an, da man dadurch einer ungerechten Vermögensverteilung Vorschub geleistet habe, zitiert ihn die Bauernstimme.


14.09.2019
Von: Bauernstimme/uj

Foto: Thomsen