Akademien fordern schnelles Handeln zum Schutz und zur Erhöhung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft

Um einerseits das Funktionieren des Ökosystems aufrecht zu erhalten und andererseits ein wirtschaftliches Arbeiten in der Landwirtschaft weiterhin zu ermöglichen, ist es notwendig, die Rahmenbedingungen unserer Landwirtschaft grundlegend zu überdenken. Und „der Zustand der Biodiversität in der Agrarlandschaft erfordert rasches Handeln von allen Beteiligten und insbesondere von der Politik mutige Entscheidungen“, wobei „der wichtigste Ansatzpunkt“ die Subventionszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sind. Das ist die zentrale Botschaft einer gemeinsamen Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, von acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften sowie der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften. Die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft ist in Deutschland in den letzten Jahren, selbst in Naturschutzgebieten, stark zurückgegangen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme „Biodiversität und Management von Agrarlandschaften” geben die Wissenschaftsakademien Empfehlungen in acht Handlungsfeldern. Sie benennen den Schutz der Artenvielfalt als eine dringende und komplexe Herausforderung. Es bedürfe eines gesamtgesellschaftlichen Wandels hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Wichtig sei es, dabei die ökonomischen, politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Daher empfehlen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine systemische Herangehensweise mit vielfältigen, parallelen Lösungsansätzen. Der wichtigste Ansatzpunkt seien die Subventionszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese sollten zukünftig stärker an tatsächlich erbrachte und messbare Ökosystemleistungen geknüpft werden. Der beobachtete Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft in Deutschland wird nach Ansicht der Akademien zukünftig die Funktionsfähigkeit der Agrarökosysteme einschränken und spürbare Folgen für Mensch und Umwelt haben. Die Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass sich der Wert der Biodiversität nicht nach rein ökonomischen Kriterien bemessen lässt. Verursacht sehen sie den Rückgang an Tier‐ und Pflanzenarten durch ein Zusammenspiel vieler Faktoren. Diese seien auf intensivierte Landnutzung und biologisch-technische Innovationen zur Produktionssteigerung zurückzuführen. Die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme sehen akuten Handlungsbedarf, um die Biodiversität in der deutschen Agrarlandschaft zu schützen und zu fördern. Künftige Rahmenbedingungen sollten Landwirtinnen und Landwirte aktiv dabei unterstützen, biodiversitätsfreundlich zu wirtschaften. Durch eine Kombination der vorgeschlagenen Maßnahmen ließe sich der Rückgang der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft nicht nur aufhalten, sondern auch wieder umkehren, so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Stellungnahme zeigt Handlungsoptionen in acht Bereichen auf, zu denen es einer gemeinsamen Mitteilung der Akademien heißt: 1. Weiterentwicklung der Agrar- und Umweltpolitik auf europäischer und nationaler Ebene: Die Akademien empfehlen unter anderem eine engere Kopplung von Agrar- und Umweltpolitik. GAP-Förderinstrumente sollten sich auf zielorientierte Maßnahmen fokussieren und Subventionszahlungen an die Landwirtschaft an erbrachte und messbare Ökosystemleistungen geknüpft werden. 2. Anpassung des Agrar- und Umweltrechts: Die Schaffung eines EU-Landwirtschaftsgesetzes würde die Umweltschutzvorschriften für die Betriebe rechtlich verankern und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrung innerhalb der EU vermeiden. Bestehende Rechtsvorschriften sollten konsequenter vollzogen werden. 3. Entwicklung von planungsbasierten, regional differenzierten und gemeinschaftlichen Ansätzen: Ziel solcher Anpassungen in der Landschaftsplanung sei eine geänderte Landnutzung in enger Zusammenarbeit aller beteiligten Akteurinnen und Akteure. Dabei sollte ein Teil der zur Verfügung stehenden Flächen zukünftig entweder aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen oder deutlich weniger intensiv genutzt werden. 4. Verantwortung der Kommunen: Als sichtbare Vorreiter und Multiplikatoren sollten sie sich stärker dafür einsetzen, die biologische Vielfalt auf ihren Flächen zu erhalten, zu pflegen und zu erhöhen. 5. Einfluss durch Handel und Märkte: Produkte aus regionaler biodiversitätsfreundlicher Produktion sollten im Handel entsprechend gekennzeichnet werden. Zudem müsse die Infrastruktur verbessert werden, um regionale landwirtschaftliche Produkte lokal weiterverarbeiten zu können. Darüber hinaus gelte es, Lebensmittelverluste zu verringern. 6. Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben: Für landwirtschaftliche Betriebe muss biodiversitätsfreundliche Produktion wirtschaftlich attraktiv sein. Sie sollten bei der Umsetzung entsprechender Bewirtschaftungsmethoden sowie bei Investitionen in innerbetrieblichen Naturschutz unterstützt werden. Neben dem ökologischen Landbau sollten innovative Konzepte für den integrierten Anbau ausgebaut und kontinuierlich weiterentwickelt werden. 7. Veränderung der gesellschaftlichen Wahrnehmung und Wertschätzung: Das Bewusstsein für die Bedeutung biologischer Vielfalt in der Agrarlandschaft sollte grundlegend gestärkt werden und müsse sich auch in einem geänderten Konsumverhalten zeigen. Besonders wichtig sei es, die Bereitschaft zum Kauf biodiversitätsfreundlicher Produkte zu erhöhen und den Fleischkonsum zu reduzieren. 8. Ausbau von Monitoring und Forschung: Es brauche ein langfristiges, bundesweites und standardisiertes Monitoring sowie Forschung, um die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt überprüfen sowie ein breites und repräsentatives Spektrum an Arten und Lebensräumen dokumentieren zu können.
19.10.2020
Von: FebL/PM

Die Stellungnahme der Wissenschaftsakademien.