AbL gegen "Bau-Turbo"

Anlässlich der Pläne des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zur Einführung eines §246e in das Baugesetzbuch (BauGB), veröffentlicht die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) heute gemeinsam mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure einen öffentlichen Appell zum Stopp dieses Paragraphen. Beim §246e handelt es sich um den so genannten "Bau-Turbo", der die Bestimmungen des BauGB für sechsgeschossige Bauprojekte in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt lockert. Das Bündnis kritisiert, dass §246e die Umwidmung weiterer Landwirtschaftsflächen in Siedlungsfläche beschleunigt. Die geplante Regelung setzt damit klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize und hat potenziell gravierende Konsequenzen für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt, die Transformation der Wohnungspolitik sowie für die Planungs- und Beteiligungskultur in Deutschland. In einem Presse-Hintergrund-Gespräch äußerten heute Vertreter der AbL, der Bundesarchitektenkammer, des Deutschen Gewerkschaftsbunds, des Deutschen Mieterbunds, des Deutschen Instituts für Urbanistik sowie des NABU ihre Bedenken.

Reiko Wöllert, stellvertretender AbL-Bundesvorsitzender, erklärt zu den Plänen des BMWSB: "Bereits heute ist Agrarland so teuer, dass der Preis durch landwirtschaftliches Arbeiten innerhalb einer Generation nicht mehr zu erwirtschaften ist. Gleichzeitig werden der Landwirtschaft jeden Tag 93 ha Nutzflächen entzogen. § 246e BauGB würde die Konkurrenz um Agrarland und den Preisanstieg für Boden weiter anheizen. Das ist eine Gefahr für die Existenz vieler Betriebe und macht Betriebsneugründungen für junge Menschen nahezu unmöglich. Die Bauerndemos haben die Verzweiflung über die derzeitige Agrarpolitik auf die Straße getragen. Es ist an der Zeit, uns Bauern und Bäuerinnen ein Zeichen zu geben, dass die Botschaft angekommen ist."

Der NABU begrüßt grundsätzlich effizientere und unbürokratischere Planungsverfahren und den sozialen Wohnungsbau. In der vorliegenden Form werde der Entwurf jedoch nicht dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Vielmehr würden Anreize zur weiteren Zerstörung von Lebensräumen und Ökosystemen gesetzt - in Zeiten von Klimakrise und Artensterben sei dies nicht nachvollziehbar. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller erläutert: “Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr den Bauturbo von Schwarz-Rot aus dem Jahr 2017 mit dem § 13 b BauGB kassiert und für europarechtswidrig erklärt. Leider konnte er sechs Jahre lang großen Schaden anrichten. Der vorliegende Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass § 13b nun durch die Hintertür wieder eingeführt werden soll. Bundeskanzler Olaf Scholz lässt mit diesem Entwurf seinen aus der Zeit gefallenen Worten von einem ‚Bauboom wie in den 70er Jahren‘ Taten folgen, die genau diesen Zeitgeist atmen. Fehlender Wohnraum kann nur mit Fingerspitzengefühl im Bestand geschaffen werden und nicht durch pauschale Ausnahmegenehmigungen auf Kosten des Klima- und Umweltschutzes und des sozialen Zusammenhalts. Den Preis zahlen wir alle.”

31.01.2024
Von: FebL/PM

Diese Verbände unterstützen den Appell gegen die Einführung des "Bau-Turbo".