AbL-Bayern startet Petition zur Qualifizierung des bayerischen Qualitäts- und Herkunftssiegels

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Bayern hat zusammen mit unterstützenden Verbänden eine Petition zur Qualifizierung des bayerischen Qualitäts- und Herkunftssiegels „Geprüfte Qualität – Bayern“ (GQB) gestartet. Darin wird von der Bayerischen Staatsregierung und dem Landtag eine Aktualisierung der Qualitätsbestimmungen des staatlichen Siegels für den tierischen Produktbereich gefordert. „Die Folgen des Futtermittelimports sehen wir schon lange sehr kritisch, nun hat die Ursachenforschung zur Corona-Krise gezeigt, dass bisher unberührte Lebensräume wie der Regenwald wirklich unberührt bleiben sollten. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte jüngst Bedenken zur Ratifizierung des Mercosur-Abkommens mit Südamerika aufgrund der dortigen Brandrodungen“, schreibt die AbL-Bayern. Noch immer bestehe keine Kennzeichnungspflicht für tierische Produkte, wenn gentechnisch veränderte Futtermittel eingesetzt wurden. „Wir meinen: Gentechnik hat in bayerischen Futtertrögen nichts verloren“, so die AbL. Mit der Petition soll auch ein bayerischer Beitrag geleistet werden zum Umbau der Tierhaltung hin zur flächengebundenen, tiergerechten Nutztierhaltung. Konkret geht es um die folgenden Punkte:
1. Futtermitteleinsatz: Mind. 50 % der Futtermittel müssen vom eigenen Betrieb stammen und bis zu 50 % der Futtermittel können europäischen Ursprungs aus EU-Ländern sein. Bei Sojaprodukten müssen diese der Zertifizierung von „Donausoja“ entsprechen. Futtermittel aus Übersee dürfen nicht eingesetzt werden. Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2022.
2. Gentechnikfrei: Die mit GQB ausgelobten Produkte sind gentechnikfrei, der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln ist nicht zulässig. Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2022.
3. Tiergerecht: Die Leistungsinhalte (Haltungsbedingungen, Transportzeiten für Schlachttiere, Tierzukäufe und -verkäufe) sind an die Anforderungen an eine tiergerechte Nutztierhaltung anzupassen. Die Kriterien müssen deutlicher als bisher über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen (mind. Stufe 1 des staatlichen Tierwohlkennzeichens). Die Qualifizierung ist umzusetzen ab dem 01.01.2023. In der Begründung zur Petition heißt es unter anderem: Futtermittelimporte stehen seit langem in der Kritik, weil sie in den Anbauländern zu Umweltproblemen führen, agrarindustrielle Strukturen, Nahrungsmittelkonkurrenz und soziale Konflikte fördern. Sie verursachen großflächige Landnutzungsänderungen und den Verlust wertvoller Wald- und Savannenflächen (wie z.B. dem für das Weltklima so wichtigen Regenwald). Hierzulande führen sie zu Nährstoffüberschüssen (v.a. Gülle) und großen Tierbeständen, die bei einer flächengebundenen Tierhaltung nicht möglich wären. Das Kriterium „50 % der Futtermittel vom eigenen Betrieb“ zielt auf diese Flächenbindung ab. Die Corona-Pandemie hat uns unser aller Verletzlichkeit deutlich vor Augen geführt. Die Hinweise verdichten sich, dass Covid-19 und weitere gefährliche Infektionserkrankungen durch Viren von Wildtieren auf den Menschen übertragen werden. Die Art, wie wir global Landwirtschaft betreiben und Raubbau an natürlichen Habitaten betreiben, spielt hier eine zentrale Rolle. Indem wir Lebensräume von Tieren zerstören, wird die Barriere zwischen Menschen und Tieren, die die Viren in sich tragen, immer geringer. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Virus auf den Menschen überträgt. Brasilien etwa wird seiner Verantwortung für den Schutz des Regenwaldes nicht gerecht, verbietet sich Einmischungen und hat Abholzungen und Brandrodungen forciert. Das Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem „Geprüfte Qualität – Bayern“ steht für regionale Herkunft und zusätzliche Kontrollen. Für die eingesetzten Futtermittel gibt es nur geringfügig über den gesetzlichen Bestimmungen liegende Vorgaben zur Qualitätssicherung, aber keinerlei Vorgaben für die Herkunft. So kann es sich auch um gentechnisch-verändertes Soja aus Übersee handeln, da ca. 80 % des Sojas gentechnisch verändert sind. Dies ist mit dem Regionalitäts- und Qualitätsprinzip des Siegels nicht vereinbar. Mit der Petition soll ein Beitrag geleistet werden zum Umbau der Tierhaltung hin zur flächengebundenen, tiergerechten Nutztierhaltung. Bei der Umsetzung der Empfehlungen der Borchert-Kommission zur Zukunft der Nutztierhaltung und der Einführung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung muss Bayern vorangehen. Eine gesetzlich verpflichtende Haltungskennzeichnung ermöglicht Verbrauchern eine transparente Kaufentscheidung. Stufe 1 des Zeichens mit einem um 20 % erhöhtem Platzangebot kann dabei sicher nur ein erster Schritt hin zu einer gesellschaftlich gewünschten Tierhaltung sein. Die Finanzierungsvorschläge des Borchert-Berichts zeigen einen für die Landwirte gangbaren Weg des Umbaus auf, wenn sie einkommenswirksam gestaltet werden. Bei den Leistungsinhalten des GQB-Zeichens für tierische Produkte ist seit dem 31.12.2012 keine Anpassung erfolgt. Wir finden: diese Anpassung an höhere Standards ist überfällig. Unterstützer der Petition sind: Bund Naturschutz Bayern, Greenpeace, Katholische Landvolkbewegung – KLB, Landesbund für Vogelschutz in Bayern – LBV, Misereor, Nord-Süd-Forum München, Parents for future und ProVieh. Unterzeichnet werden kann die Petition, auch von Menschen aus anderen Bundesländern, hier.
14.09.2020
Von: FebL/PM

Die AbL-Bayern fordert eine Anpassung des bayrischen Qualitäts- und Herkunftssiegels.