Isofluran-Narkosegeräte: Rund 60 Prozent der Sauenhalter stellen Förderantrag

Ab 1. Januar 2021 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung erlaubt. Mit insgesamt 20 Millionen Euro fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Anschaffung von Isofluran-Narkosegeräten. Bei der mit der Abwicklung beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gingen insgesamt 4.159 Anträge ein. Legt man die vom Statistischen Bundesamt für den Zeitpunkt 3. Mai 2020 ermittelte Zahl von insgesamt rund 7.000 sauenhaltenden Betrieben in Deutschland zugrunde, dann haben etwa 60 Prozent einen Antrag auf Förderung von Isofluran-Narkosegeräten gestellt. In der ersten Antragsphase gingen seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020, insgesamt 3.851* gültige Erstanträge bei der BLE ein. 308* weitere ferkelerzeugende Betriebe nutzten die Gelegenheit der zweiten Antragsphase, die am 14. September 2020 endete. Die größte Anzahl von Förderanträgen kommt aus den Bundesländern, in denen auch die meisten Sauenhalter zu finden sind (siehe nebenstehende Tabelle): Niedersachsen (1.272), Bayern (938) und Nordrhein-Westfalen (917). Sobald Ferkelerzeugerinnen und -erzeuger den Bewilligungsbescheid von der BLE zur Teilnahme an der Förderung erhalten haben, können sie eines von sieben DLG-zertifizierten Isofluran-Narkosegeräten kaufen. Der Auszahlungsantrag kann direkt im Anschluss bei der BLE gestellt werden. „Dazu müssen die Rechnung und der zugehörige Zahlungsnachweis online eingereicht werden. Die Frist zum Einsenden der Auszahlungsanträge endet am 15. Oktober 2020, d.h. alle auch schriftlich zu leistenden Unterschriften müssen an diesem Tag bei der BLE eingegangen sein. Wer alle Unterlagen vorliegen hat, sollte sie bereits jetzt einreichen, sodass schnell ausgezahlt werden kann“, teilt die BLE mit und weist ferner darauf hin, dass Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ferkel ab dem 1. Januar 2021 selbstständig unter Isofluran-Narkose kastrieren wollen, hierfür zukünftig einen Sachkundenachweis erbringen müssen.