Weitere Klagen gegen EU-Gentechnik-Verordnung

Die Slowakei hat am 21.9. beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die neue EU-Verordnung für Pflanzen aus neuer Gentechnik eingereicht. Das bestätigte ein Gerichtsprecher dem Infodienst Gentechnik. Die slowakische Regierung folgte damit einem Appell aus der Zivilgesellschaft mit 300 Unterstützer:innen aus ganz Europa. Bereits am 7.9. hatte, wie erst jetzt bekannt wurde, der Schweizer „Verein der freien Geistesmenschen“ (ALU) gemeinsam mit anderen gegen die EU-Verordnung beim Europäischen Gericht geklagt.

Wie die staatliche slowakische Agentur TASR Anfang September berichtet hatte, hatte der slowakische Premierminister Robert Fico nach einer Kabinettssitzung gesagt: „Diese Verordnung löste heftige Proteste aus, weil sie im Wesentlichen besagt, dass ‚alles in Ordnung ist‘ und wir uns keine Sorgen machen müssen. Doch dafür gibt es keine Belege, und wir wissen nicht, welche Auswirkungen dies auf den Menschen haben könnte. Wir haben beschlossen, gegen diese Verordnung Klage einzureichen.“ Details zum genauen Umfang der Klage und den Argumenten der Slowakei sind bislang nicht bekannt. 

Nach europäischem Recht können EU-Mitgliedstaaten direkt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Gesetzgebungsorgane der EU - also Rat und Parlament - klagen, um sich gegen einen von diesen beschlossenen Rechtsakt zu wehren. Da sie damit – anders als Verbände oder Einzelpersonen – unstreitig klagebefugt sind, sind die Erfolgsaussichten dieser Klage nach Expertenansicht größer als bei der ebenfalls am 21. September zum letztmöglichen Termin eingereichten Klage eines deutschen Unternehmensbündnisses (der Infodienst berichtete).

Die Slowakei lehnte die NGT-Verordnung ab, seit die EU-Kommission im Sommer 2023 ihren Vorschlag dafür vorgelegt hatte. Diese Position machten während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens sowohl die Regierung im Rat der Mitgliedstaaten konsequent deutlich als auch sämtliche slowakischen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Im Juli 2026 zeigte eine repräsentative Umfrage, dass 75 Prozent der slowakischen Bevölkerung dafür ist, gegen die im Juni verabschiedete NGT-Verordnung zu klagen. Sogar 80 Prozent sprachen sich dagegen aus, die Regeln für Pflanzen aus neuer Gentechnik wie in der Verordnung vorgesehen aufzuweichen.   

Zeitgleich überreichten zahlreiche slowakische Organisationen Landwirtschaftsminister Richard Takáč einen Appell, in dem sie die Regierung zu einer Klage aufforderten. 300 Expert:innen und Organisationen aus der ganzen EU hatten mit unterzeichnet, darunter die deutschen Verbände Bioland, Demeter und IG Saatgut. Der Bio-Dachverband BÖLW begrüßte die angekündigte Klage. Er verwies auf ein von der Anwaltskanzlei GGSC für den BÖLW erstelltes Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass eine Klage gute Erfolgschancen habe, da die NGT-Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip verstoße.

Schützenhilfe bekam die slowakische Zivilgesellschaft außerdem vom Europäischen Wissenschaftlernetzwerk Ensser. Das Zentrum für Pflanzenbiologie der slowakischen Akademie der Wissenschaften (SAS) hatte die neue europäische NGT-Verordnung Mitte August in einer Erklärung als „sicher und wissenschaftlich fundiert“ bezeichnet. Es sei wichtig, dass die Slowakei ebenfalls mit diesen neuen Technologien forsche. So könnten Sorten entwickelt werden, die resistenter gegen Pflanzenkrankheiten seien und Belastungen wie Trockenheit, Hitze oder Frost besser tolerierten. Protest gegen diese Argumentation kam daraufhin nicht nur aus dem eigenen Haus. Ende August entgegnete Ensser in einer detaillierten Stellungnahme, für die Behauptungen der SAS fehlten wissenschaftliche Beweise. Die bestehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse böten keine Unterstützung für die NGT-Verordnung, sondern führten zu dem Schluss, dass sie zurückgenommen werden sollte, so Ensser. Die Risiken von NGT-Pflanzen müssten ordnungsgemäß bewertet und sie müssten transparent gekennzeichnet werden.

Daneben hatten Agrar- und Umweltverbände anderer EU-Staaten versucht, ihre Regierungen dazu zu bewegen, die slowakische Klage zu unterstützen. So hatte der Umweltminister im traditionell gentechnikkritischen Ungarn auf Anfrage von Greenpeace deutlich gemacht, dass er dazu bereit wäre. Doch nach einem Bericht des ungarischen Portals „Grüne Stimme“ scheint der neue ungarische Premierminister Péter Magyar der Meinung zu sein, neue Gentechnik sei keine Gentechnik, da dabei keine fremden Gene eingefügt würden. Auch Länder wie Slowenien, Bulgarien oder Österreich, die sich im Rat kritisch zur geplanten Verordnung positioniert hatten, konnten sich offenbar nicht dazu durchringen, die Klage der Slowakei zu unterstützen. So muss das kleine Land den Prozess gegen EU-Rat und -Parlament vor dem EuGH vorerst alleine bewältigen. Laut EuGH-Sprecher dauern die Verfahren im Durchschnitt zwischen 16 und 19 Monate.

Vor dem allgemeinen Gericht der EU (EuG) sind dagegen inzwischen zwei Klagen gegen die EU-NGT-Verordnung anhängig: Neben der Klage eines Unternehmensbündnisses rund um die Arbeitsgenmeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (vgl. Infodienst vom 21.9.) wurde jetzt noch die Klage einer Gruppe um den Verein "Associazione Libera-mente Umani" (ALU) mit Sitz im italienischsprachigen Schweizer Kanton Tessin bekannt. Dieser „Verein der freien Geistesmenschen“ arbeitet laut seiner Webseite zusammen mit dem italienischen Verband "European Consumers", der im Juni, direkt nachdem die NGT-Verordnung verabschiedet worden war, bereits auf seiner Webseite angekündigt hatte, dagegen vors Europäische Gericht ziehen zu wollen. Ob er jetzt tatsächlich zum Klagebündnis gehört, warum Schweizer dabei sind und wie die Klage begründet wird, war bislang nicht in Erfahrung zu bringen. 

Eine Meldung des Informationsdienst Gentechnik.