Thüringen fördert Sommerweidehaltung bei Rindern

Mit einer Prämie für die Maßnahme „Sommerweidehaltung Rinder“ will Thüringen den Weidegang für Rinder fördern, die bisher überwiegend im Stall gehalten werden. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL „besser spät als nie“, dass „Thüringen erstmalig laufende Kosten bei Tierwohlmaßnahmen fördert“. Die AbL sieht in der jetzt vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft veröffentlichten Tierwohlrichtlinie einen ersten Schritt in die richtige Richtung und sie hofft auf möglichst viele Anträge bis zur Antragsfrist am 30.06.2021. Laut der Richtlinie betrifft die Regelung Milchkühe, Aufzuchtrinder und Mastrinder, die nicht zu einer Mutterkuhherde gehören. Mutterkühe sind von der Förderung ausgeschlossen. „Die Weidehaltung dient der Verbesserung des Tierwohls. Es entstehen dadurch dem Tierhalter zusätzliche Kosten. Diese sollen über die Förderung zumindest anteilig ausgeglichen werden“, heißt es in der Richtlinie. Die Förderung wird als Zuschuss je Großvieheinheit (GVE) für die Anzahl der Tiere, die am Weidegang im vorgeschriebenen Umfang teilgenommen haben, gewährt. Der Fördersatz beträgt 53 €/GVE. Es ist ein Mindestförderbetrag von 250 € festgelegt, d.h., eine Teilnahme am Programm kann erst ab mindestens 5 GVE erfolgen. Eine Förderung der Sommerweidehaltung Rinder kann laut der Richtlinie mit Direktzahlungen aus anderen Programmen kombiniert werden. Die Tiere müssen während der jährlichen Weideperiode vom 01.05. bis 30.11. (7 Monate) mindestens vier Monate lang täglich auf die Weide gehen können. Dazu brauchen die Betriebe laut Richtlinie im Schnitt mindestens 0,1 ha Weide je GVE. Die Dauer des täglichen Weidegangs ist nicht festgelegt. Es gibt Ausnahmeregelungen für beispielsweise Unwetterereignisse wie Starkregen oder Hagel, Hitzeperioden und die Nacht. „Die vom Landwirtschaftsministerium nun endlich auf den Weg gebrachte Förderung von Milchkühen auf der Weide ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – Betriebe die sich besonders für das Tierwohl engagieren, dürfen nicht auf den dabei anfallenden Mehrkosten sitzen bleiben", sagt Reiko Wöllert, Landesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland (AbL) und selber Milchbauer in Haina bei Gotha in Thüringen. Jeder Kuhfladen auf der Weide bietet laut AbL Nahrung für 200 g Insekten und wirkt so dem Insektensterben entgegen. Weidegang trägt auch zum Erhalt des wertvollen Dauergrünlandes bei, das über die CO2 - Speicherung einen wichtigen Beitrag zur Klimastabilisierung leistet. „Außerdem ist die Weidemilch wegen des erhöhten Anteils an Omega3 Fettsäuren nachweislich gesünder, nur wegen des deutlich erhöhten Arbeitsaufwandes eben leider auch teurer", wie Wöllert aus der eigenen Praxis weiß. „Aber wer einmal Kühe beim ersten Weidegang im Frühjahr auf der Weide hat herumspringen sehen, weiß, dass dies für sie die einzig artgerechte Haltung ist", so Wöllert. „Sechs lange Jahre hat es gedauert, bis unsere Vorschläge umgesetzt wurden – sechs Jahre, in denen weiter Betriebe ihre Milchviehhaltung aufgegeben haben. Nun bleibt zu hoffen, dass viele Betriebe von der Förderung erfahren und es schaffen, den Antragstermin 30.6. einzuhalten - bislang konnten sie nur durch Zufall davon erfahren", erklärt Wöllert und geht abschließend davon aus, „dass etliche Betriebe durch die Förderung ermuntert werden, ihre Kühe wieder auf die Weide zu lassen, und davon profitieren schlussendlich alle: Kühe, Bauern, Verbraucher und die Natur!"