Rechtsgutachten kritisiert EU-Gesetzentwurf: Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig

Die von der Europäischen Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards ist rechtswidrig. Das zeigt ein Rechtsgutachten, das mehrere Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen jetzt veröffentlicht haben. Kritik an den Plänen der Kommission kommt auch aus der Wissenschaft.

Das Gutachten, das die Aurelia Stiftung, ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Naturschutzring, foodwatch, das Pestizid Aktions-Netzwerk und das Umweltinstitut München in Auftrag gegeben haben, warnt: Die Pläne der EU-Kommission führen zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit". Zudem gebe es „ernsthafte Zweifel" an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip und dem europarechtlich garantierten hohen Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt. Die Organisationen fordern EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deshalb auf, die Pläne zu stoppen. Und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer müsse klarmachen, dass Deutschland das Gesetzesvorhaben nicht unterstützt. Die Verbände fordern eine klare Ablehnung des Vorschlags durch die Bundesregierung auf der Sitzung des EU-Rates am 2. Februar.

Mit dem sogenannten „Food and Feed Safety Simplification Omnibus"-Gesetzespaket will die EU-Kommission die bisher vorgeschriebenen, regelmäßigen Risikoprüfungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen. Viele Pestizide sollen künftig unbefristet genehmigt werden. Selbst wenn neue Studien zum Beispiel Hinweise auf Krebsrisiken oder auf eine Belastung des Grundwassers liefern, blieben die Pestizide auf dem Markt. Außerdem will die Kommission die Fristen ausweiten, wie lange ein nachweislich problematischer Stoff selbst nach seinem Verbot noch eingesetzt werden darf.

Die geplanten Änderungen stehen laut Gutachten auch im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hat bereits 2019 in seinem richtungsweisenden Blaise-Urteil klargestellt, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass von Vorschriften zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln das Vorsorgeprinzip befolgen und ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen muss. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen.

Das Gutachten kritisiert zudem, dass die Kommission den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren vorantreibt – ohne die verpflichtende ordentliche Folgenabschätzung und ohne die üblichen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit wie Expert:innen, Organisationen und Verbände im Rahmen einer öffentlichen Konsultation. Kritische Hinweise habe die Kommission ignoriert. Obwohl "mit erheblichen ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen" sei, heißt es in dem Gutachten.
Die Umwelt- und Verbraucherorganisationen fordern die Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen.

Wissenschaftler:innen zunehmend besorgt

Auch rund 200 Wissenschaftler:innen aus Europa zeigen sich in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zunehmend besorgt über den Rechtsrahmen für die Zulassung von Pestiziden. In dem Brief heißt es: „Wir, Mitglieder der wissenschaftlichen und medizinischen Gemeinschaft, möchten mit diesem Schreiben die dringende Notwendigkeit unterstreichen, die Umwelt, die biologische Vielfalt und die Bürger besser vor der Exposition gegenüber schädlichen Pestiziden zu schützen. Wir sind zunehmend besorgt über die Mängel im Rechtsrahmen, der die sichere Zulassung von Pestizidwirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln gewährleisten soll (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Der Entwurf des bevorstehenden Omnibus-Vereinfachungspakets enthält alarmierende Änderungen an der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, die die Fähigkeit der EU, auf Risiken zu reagieren, die erst nach der Zulassung von Pestiziden und deren breiter Anwendung offensichtlich werden, drastisch beeinträchtigen und Schlupflöcher schaffen würden, die den Einsatz schädlicher Pestizide ermöglichen, selbst wenn deren Risiken gut dokumentiert und anerkannt sind.“