NGG: Viel erreicht... und noch viel zu tun!

Knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zeigt sich mit Blick auf die Arbeits- und Lebenssituation von migrantischen Beschäftigten in der Fleischindustrie: Mit dem neuen Gesetz wurde zwar schon viel erreicht auf dem Weg zu besseren Arbeits- und Wohnbedingungen für die ehemals per Werkvertrag bei Subunternehmen Beschäftigten. Tausende von ihnen bekamen nach Jahren ausbeuterischer Beschäftigung endlich feste Verträge mit den Schlachthöfen und Fleischverarbeitern in Deutschland. Dennoch bleibt für alle Beteiligten noch viel zu tun, um die Ausbeutung in der Branche endlich zu beenden. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) nach einem Treffen von rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Betriebsräten, Gewerkschaft, Kirche, Beratungsstellen, Wissenschaft, Politik und Initiativen in Rheda-Wiedenbrück mit. So ist laut NGG die Unterbringung vieler Beschäftigten oftmals noch mangelhaft. Auch, was den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeht, habe sich kaum etwas geändert. Die Arbeitshetze sei weiterhin groß. „Auch beim Lohn ist noch Luft nach oben“, erklärt Thomas Bernhard, NGG-Referatsleiter Fleischwirtschaft. Die Teilnehmenden dieser vierten bundesweiten Initiativen- und Betriebsrätekonferenz haben eine Erklärung verabschiedet und deutliche Forderungen an den deutschen Bundestag und die Unternehmen der Fleischwirtschaft aufgestellt. Darin wird unter anderem festgestellt, dass ehemalige Subunternehmer weiterhin einen großen und schädlichen Einfluss auf die Situation der Beschäftigten haben. So verantworten ehemalige Subunternehmer teilweise weiterhin die Personalanwerbung in osteuropäischen EU Mitglieds- und Westbalkanstaaten, sind an vielen Standorten weiterhin zuständig für Transport, Unterweisung am Arbeitsplatz, Personalbuchhaltung, Verteilung auf Unterkünfte etc.. Die Konferenzbeteiligten fordern in der Erklärung den Deutschen Bundestag auf, über das Arbeitsschutzkontrollgesetz hinaus zahlreiche Punkte sicherzustellen wie zum Beispiel, dass die Beschäftigten umfassend schriftlich und muttersprachlich über ihre (Arbeits-) Rechte und unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in Deutschland informiert werden müssen, dass Unterkunftskosten nicht direkt vom Lohn abgezogen werden dürfen oder dass es ein Bundesprogramm für den Bau von Werkswohnungen braucht. Die Unternehmen der Fleischwirtschaft werden von den Konferenzbeteiligten unter anderem aufgefordert, dass diese endlich Ihre Personalabteilungen so erweitern, dass Sie ihre Arbeitgeber-Fürsorgepflichten gegenüber ihren Beschäftigten in angemessener Weise wahrnehmen können. Und auch an die Unternehmen gerichtet: „Stoppen Sie die neuerliche Ausgliederung Ihrer Verantwortung über Beratungs-, oder Dienstleistungsverträge, On-Site-Management oder über Vorarbeiterstrukturen, die Sie unkritisch von den Subunternehmen übernommen haben.“
29.11.2021
Von: FebL/PM

Die vierte bundesweite Initiativen- und Betriebsrätekonferenz in Rheda-Wiedenbrück. Bildquelle: NGG