In NRW erteilt Schwarz-Gelb der Volksinitiative Artenvielfalt eine Absage

Mit Unverständnis reagieren die nordrhein-westfälischen Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und des Naturschutzbund Deutschland (NABU) auf den Beschluss des Umweltausschusses im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Ablehnung der Volksinitiative Artenvielfalt. Damit werde die Chance verpasst, zum Ende der Legislaturperiode, in NRW wird im Mai 2022 ein neuer Landtag gewählt, etliche Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre zu korrigieren und die Weichen für mehr Artenvielfalt in NRW zu stellen. Im Umweltausschuss hat die Mehrheit aus CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen der am 1. Juli in den Landtag eingebrachten Volksinitiative eine Absage erteilt. Für deren Initiatoren ist dies „ein Schlag ins Gesicht von mehr als 115.000 NRW-Bürger*innen, die vom Landtag die Verabschiedung eines Handlungsprogramms Artenvielfalt NRW eingefordert hatten.“ Angesichts des fortschreitenden Artenschwundes und des weiter ungebremsten Flächenfraßes sei dies ein „naturschutzpolitischer Offenbarungseid“. BUND, LNU und NABU hatten mit der Volksinitiative Artenvielfalt NRW acht zentrale Handlungsfelder für mehr Artenvielfalt aufgezeigt und einen grundsätzlichen Politikwechsel eingefordert. Ob in der Gewässerschutz- oder Waldpolitik, ob beim Stadtnaturschutz oder der Landesplanung – überall hätten CDU und FDP sich mit dem gestrigen Beschluss klar für ein „Weiter so wie bisher“ entschieden. Damit müssten die Mehrheitsfraktionen aber auch die Verantwortung für den zunehmenden Verlust an Artenvielfalt und die ökologische Verarmung in NRW übernehmen. Die Naturschutzverbände kündigten an, trotz der „akuten Enttäuschung“ weiter für die Inhalte der Volksinitiative zu kämpfen. „Die Landtagswahl am 15. Mai 2022 ist nicht nur eine Klimawahl, dann wird auch über den Ausweg aus der Biodiversitätskrise entschieden“, heißt es seitens der Initiative. Die Initiative fordert unter anderem eine neue Landesentwicklungsplanung mit Regelungen und Instrumenten, die verbindlich den Flächenverbrauch im Land bis 2025 auf maximal 5 Hektar pro Tag und bis 2035 ganz auf Null absenken. Und unter dem Punkt „Naturverträgliche Landwirtschaft aktiv voranbringen“ wird gefordert, „dass das Land Nordrhein-Westfalen auf den eigenen Flächen Vorreiter für den Erhalt der Artenvielfalt wird. Dazu müssen schnellstmöglich alle Grünland- und Ackerflächen im Eigentum des Landes nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Die vom Land betriebenen oder verpachteten Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen etc.) sollen verbindlich und vorrangig Erzeugnisse aus regionalem ökologischen Anbau und regionaler extensiver Weidehaltung beziehen. Dadurch soll auch die von Bauern geforderte stärkere Nachfrage nach umwelt- und tierschutzgerecht erzeugten Lebensmitteln dauerhaft gesteigert werden. Förderprogramme des Landes für Kommunen bei der Gemeinschaftsverpflegung sollen diese ebenfalls als Fördervoraussetzung festschreiben. Insgesamt sollen in Nordrhein-Westfalen bis 2030 25% der Anbauflächen ökologisch bewirtschaftet werden.“
15.11.2021
Von: FebL/PM

CDU und FDP haben im Umweltausschuss des NRW-Landtages die Stimmen der Volksinitiative ignoriert. Bildquelle: BUND NRW