Hofabgabeklausel ersatzlos streichen

Der Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel sieht sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in seinem seit über neun Jahren vorgetragenen Rechtsbewusstsein bestätigt und fordert die Befürworter einer Hofabgabeklausel wie „den Bauernverband, die Landfrauen, die Landjugend und die CDU/CSU auf, diese ungerechte Klausel nun endgültig ersatzlos zu streichen“. Die Erpressung der Abgabe von landwirtschaftlichen Flächen mit der Verweigerung von eingezahlten Rentenbeiträgen sei und bleibe Unrecht und dürfe auch nicht durch eine wie auch immer geartete Korrektur des Gesetzes wiederhergestellt werden. „Es ist erstaunlich und nicht nachvollziehbar, dass nun nach 37 Jahren das höchste deutsche Gericht offensichtlich erst erkannt hat, dass die gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1957 schon lange nicht mehr zeitgemäß und gerecht ist“, erklärt der Arbeitskreis in einer Pressemitteilung. Ein Versuch der „Reparatur“ werde neue Ungerechtigkeiten und neuen Streit herbeiführen. Alle bisher durchgeführten Umfragen einschließlich der Letzten nach dem Urteil z.B. in topagrar-online seien zu dem Ergebnis gekommen, dass eine große Mehrheit von über 60 % der Leser für die Abschaffung der Hofabgabeklausel gestimmt habe. „Warum nehmen das die Befürworter der Klausel nicht endlich als eine demokratische Willensäußerung zur Kenntnis“, fragt der Arbeitskreis. Es gebe wahrlich andere viel wichtigere Herausforderungen in der deutschen und europäischen Agrarpolitik, die zum Wohle der Landwirtschaft gemeistert werden müssten. In der Erklärung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sie könne aus rechtlichen Gründen zurzeit keine Anträge bearbeiten, sieht der Arbeitskreis einen erneuten Versuch, die Auszahlung von Renten zu verzögern. Selbstverständlich seien alle nicht beanstandeten gesetzlichen Regelungen im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gültig und ermöglichten die Rentengewähr. „Wir fordern die SVLFG auf, nicht noch mehr Unmut unter den Landwirten mit der Verschleppung der Antragsbearbeitung und Auszahlung von Renten auf sich zu ziehen“, mahnt der Arbeitskreis und ergänzt: „Wir werden uns auch weiterhin für die kleinen und mittleren Betriebe und deren Überleben einsetzen, notfalls auch mit dem langen Instanzenweg!“ Zwischenzeitlich hat das Bundesversicherungsamt, das die Rechtsaufsicht über die SVLFG ausübt, deren Vorgehen gebilligt.
04.09.2018
Von: FebL/PM