Halbzeitbilanz der Bundesregeirung: Viel bleibt zu tun

Anfang November hat die Bundesregierung wie im Koalitionsvertrag vereinbart ihre Bilanz, offiziell „Bestandsaufnahme“, nach der Hälfte der Legislaturperiode unter dem Titel „Viel erreicht – viel bleibt zu tun“ vorgelegt. Zum Bereich Landwirtschaft bleibt neben einigen konkreten Maßnahmen Vieles auf der Ebene von Absichtserklärungen oder wenig aussagekräftig, wenn es beispielsweise zu einem zentralen Thema wie der EU-Agrarreform lediglich heißt: „Bei der anstehenden Weiterentwicklung und Neujustierung der Agrarförderung engagieren wir uns für eine finanziell angemessen ausgestattete Gemeinsame Agrarpolitik. Neben den einkommensstützenden Zahlungen und der Sicherung der Ernährung in der ersten Säule, werden wir uns verstärkt für eine an Umwelt-, Klima- und Tierhaltungsanforderungen ausgerichtete zweite Säule einsetzen“. Bereiche wie beispielsweise der krisengeschüttelte Milchsektor finden gar keine Erwähnung. „Wir stellen die Weichen für eine Landwirtschaft, die uns gesund ernährt, zum Klima und Umweltschutz beiträgt, das Tierwohl verbessert, die Artenvielfalt erhöht und fruchtbare Böden bewahrt“. heißt es bereits in der Einleitung der Bilanz zum Themenfeld Landwirtschaft und zum Bereich Klima steht dort: „Wir sorgen dafür, dass Deutschland seine internationalen Verpflichtungen beim Klimaschutz durch die Verringerung der CO2-Treibhausgasemissionen bis 2030 und 2050 einhalten wird“. Zum Wie werden konkrete Maßnahmen zum Agrarbereich dann im Kapitel „Landwirtschaft und Ernährung“ genannt. Als „bereits auf den Weg gebracht“ werden dort beispielsweise die höhere Mittelausstattung (zusätzlich 625 Millionen Euro von 2018 bis 2021) der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und die Erhöhung der Umschichtung der EU-Direktzahlungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung für das Jahr 2020 von 4,5 auf 6 Prozent genannt. Ferner wird auf die Unterstützung von Land- und Forstwirten bei der Bewältigung von Schäden und in der Prävention von widrigen Witterungsverhältnissen, zur Bewältigung der Dürrefolgen verwiesen. Zur Halbzeitbilanz zählt auch der Beschluss zur Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens und die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass künftig bei der Ferkelkastration die Anwendung der Vollnarkose auch dem geschulten Landwirt möglich ist. Unter der Überschrift „Was wir noch vorhaben“ wird eine Ackerbaustrategie genannt und weiter heißt es dort: „Um den Schutz des Grundwassers vor einer übermäßigen Nitratbelastung zu gewährleisten, werden wir noch strengere Vorschriften in der Düngeverordnung verankern und damit auch den Anforderungen des Europäischen Rechts nachkommen. Wir bereiten die bundesweit einheitliche Regelung eines Gentechnikanbau-Verbots vor (Opt-Out-Richtlinie der EU). Wir werden uns in der EU dafür einsetzen, dass eine verbindliche Regelung zur Kennzeichnung von mehr Tierwohl in der Zukunft europaweit vorgeschrieben wird. Wir wollen das routinemäßige Töten von Eintagsküken beenden. An dessen Stelle wird ein praxistaugliches Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei treten, das den Brütereien bald flächendeckend zur Verfügung steht.“ Im Kapitel „Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen“ verweist die Bundesregierung auf das "Aktionsprogramm Insektenschutz" und zum Schutz der Biodiversität darauf, dass der Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln „ab 2020 deutlich eingeschränkt und gesetzlich Ende 2023 – dem europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt – beendet“ wird. Und weiter: „Mit einem Maßnahmenmix werden die Emissionen in der Landwirtschaft schrittweise gesenkt: Durch weniger Stickstoffüberschüsse, mehr Ökolandbau und weniger Emissionen in der Tierhaltung soll die Landwirtschaft klimafreundlicher werden“.