Gebührenentlastung für kleinere Schlachtbetriebe

Viele kleinere Schlachthöfe in Bayern kämpfen um ihre Existenz – auch wegen der hohen Kosten für die Überwachung der Fleischhygiene. Das Problem dabei: Die Gebühren schlagen wegen des vergleichsweise hohen Kontrollaufwands in kleineren Schlachtbetrieben deutlich stärker zu Buche als in großen Schlachtereien. Zudem waren die Landkreise bislang gezwungen, kostendeckende Gebühren zu erheben – und das ging vor allem zulasten strukturschwächerer Regionen. Darauf weist die Freie Wähler-Landtagsfraktion mit Blick auf eine jetzt auf ihre Initiative und ihren Vorschlag hin vom bayerischen Ministerrat beschlossene grundlegende Änderung der Fleischhygienegebühren hin.

Die Staatsregierung will zukünftig, wie von den Freien Wählern vorgeschlagen, kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Bayern konsequent stärken. Mit der Gebührenänderung will der Freistaat faire Rahmenbedingungen für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe sicherstellen. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche, pro geschlachtetem Tier anfallende Gebühren für die amtliche Überwachung. Aktuell sind die Gebühren pro Tier in kleineren, handwerklich strukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachthöfen und variieren in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen. Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe bayernweit profitieren, was in etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht.

Europarechtlich besteht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Die derzeit in Bayern bestehende Gesetzeslage sieht dementsprechend die Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise und Städte vor. Für kleinere Schlachtbetriebe ermöglicht das EU-Recht jedoch Abweichungen davon. Die genaueren Modalitäten sollen nun gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen infolge einer Gesetzesänderung werden vom Freistaat bis zu fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Geplant ist die Änderung der Rechtsvorschriften für Anfang 2023.