Europäisches Parlament muss den Weg für ein EU-Lieferkettengesetz frei machen

Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) appelliert an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, am 1. Juni für das EU-Lieferkettengesetz zu stimmen. „Mit dem EU-Lieferkettengesetz kann die EU weltweit ein starkes Zeichen setzen, dass Ausbeutung, Umweltzerstörung und die Schädigung des Klimas in Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen nicht länger toleriert werden“, erklärt Martina Schaub, Vorstandsvorsitzende von VENRO.

„Wir begrüßen es sehr, dass der Rechtsausschuss in seinem Vorschlag eine stärkere Einbindung von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Erstellung von Risikoanalysen und Aktionsplänen von Unternehmen einfordert, als es die Kommission in ihrem Vorschlag vorsieht“, so Schaub. „Wir begrüßen auch, dass Unternehmen ihre Verantwortung, menschenrechtliche und ökologische Mindeststandards entlang ihrer Wertschöpfungsketten einzuhalten, nicht an ihre Zulieferer abwälzen dürfen. Sie müssen ihre Zulieferer dabei unterstützen, die Standards umzusetzen, und durch eine faire Einkaufspolitik die Zahlung existenzsichernder Löhne ermöglichen.“

Kritisch sieht VENRO, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben für eine faire Beweislastverteilung zwischen Unternehmen und Betroffenen in Zivilverfahren vorsieht. „Damit bleibt es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen weiterhin sehr schwierig, gegenüber den dafür verantwortlichen Unternehmen in der EU Schadensersatz einzuklagen“, moniert Schaub.

Ein positives Votum des Parlaments würde den Weg frei machen für die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, die bereits im letzten Jahr ihre jeweiligen Vorschläge zum Lieferkettengesetz beschlossen hatten.

Grundlage der Plenumsabstimmung am 1. Juni ist ein Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses. Die Empfehlungen des Ausschusses sind laut der Initiative Lieferkettengesetz ein Kompromiss, der an vielen Stellen in die richtige Richtung geht: So sollen mehr Unternehmen von dem Gesetz erfasst werden, die Sorgfaltspflichten sollen nicht auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ beschränkt werden und es soll verboten werden, dass Unternehmen ihre Verantwortung in Vertragsklauseln auf Dritte abwälzen. Es gibt aber auch, wie auch VENRO bemängelt, viele Lücken, die im Trilog ausgebessert werden müssen. Insbesondere eine fehlende Pflicht zur fairen Verteilung der Beweislast, um Betroffenen einen realistischen Zugang zu Recht zu verschaffen, Einschränkungen beim Finanzsektor und die Streichung einiger Umweltschutzabkommen werden von der Initiative kritisiert. Trotzdem ruft die Initiative wie auch VENRO dazu auf, dem Vorschlag des Rechtsausschusses am 1. Juni zuzustimmen, denn nur so könne der Weg freigemacht werden für die Trilog-Verhandlungen – und weitere Verzögerungen beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt dürfe es nicht geben.