Kontroverse Reaktionen haben die Entscheidungen des EU-Parlaments zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) und zum „Vereinfachungspaket“ im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgelöst. „Mit gemischten Gefühlen“ bewertet die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft die Entscheidungen. „Gut so“ ist in ihren Augen die Entscheidung zur GMO, die Stärkung der Position der Bäuerinnen und Bauern in der Lieferkette, während das „Vereinfachungspaket“ für die AbL „eine Katastrophe“ darstellt. „Ein wichtiges und ermutigendes Signal für Europas Bäuerinnen und Bauern“ sieht auch das European Milk Board (EMB) in der GMO-Entscheidung. Eine ähnliche Beurteilung zur GMO und dem „Vereinfachungspaket“, dem Agrar-Omnibus, kommt auch von Ophelia Nick, Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Martin Häusling, Mitglied im Europäischen Parlament und Mitglied in den Ausschüssen für Landwirtschaft, Umwelt und Gesundheit sowie von Maria Noichl, agrarpolitische Sprecherin der Europa-SPD im EU-Parlament. Mit deutlicher Kritik an dem GMO-Beschluss reagieren der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Bauernverband (DBV).
Im EU-Parlament hat sich eine deutliche Mehrheit für den Kommissionsvorschlag zur Neuregelung der Milchlieferbeziehungen im Artikel 148 ausgesprochen, es gab 532 Ja-Stimmen, 78 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen. Zustimmung gab es mit Ausnahme von einigen deutschen Vertretern von CDU und CSU in erheblichem Umfang auch von der EVP.
AbL: „Gut so!“
„Das EU-Parlament unterstützt mit einer breiten Mehrheit die verbindliche Einführung schriftlicher Lieferverträge – gut so!“ So kommentiert Ottmar Ilchmann, AbL Sprecher für Agrarpolitik, die Parlamentsentscheidung. Für ihn ist es „ein kleiner, aber wichtiger Schritt zur Stärkung der Verhandlungsposition von Bäuerinnen und Bauern auf den Agrarmärkten. Änderungsanträgen mit der Forderung, die Vertragspflicht solle für die EU-Mitgliedstaaten - wie bisher - freiwillig sein, hat das Parlament eine klare Absage erteilt. In der Debatte zur Abstimmung hatte Kommissar Hansen zurecht daran erinnert, dass faire Erzeugerpreise eine zentrale Forderung der jüngsten europaweiten Bauernproteste war. Für den Trilog zählt es nun, die verbleibenden Schlupflöcher zu schließen – entgegen der Forderung der Agrar- und Ernährungsindustrie und ihrer Steigbügelhalter.“ Und im Zusammenhang mit der Abstimmung zum dritten „Vereinfachungspaket“ fügt Ilchmann hinzu: „Die Annahme des erneuten sogenannten Vereinfachungspakets durch die Europaabgeordneten ist für die langfristige Ernährungssicherheit und die Zukunft der GAP eine Katastrophe. Ohne gesellschaftlichen Rückhalt wird die Landwirtschaft die Agrargelder langfristig nicht halten können. Wie bedroht diese sind, zeigt der Vorschlag der EU-Kommission zur GAP nach 2027 ebenso wie die ersten Reaktionen zivilgesellschaftlicher Gruppen auf den erneuten Rollback in der Agrarpolitik.“
EMB: erster wichtiger Schritt für fairere Märkte
Das European Milk Board (EMB) begrüßt die GMO-Entscheidung ausdrücklich. Sie zeigt, dass das Parlament die Bedeutung fairer Rahmenbedingungen für die landwirtschaftlichen Betriebe in Europa erkannt hat. „Das ist ein wichtiges und ermutigendes Signal für Europas Bäuerinnen und Bauern“, betont das EMB. „Es ist gut, dass sich das Parlament nicht von den massiven Lobbyversuchen der Industrie hat beeinflussen lassen und an den Zielen einer faireren Marktordnung festhält.“
Dank der Entscheidung enthält die finale Position des Parlaments zentrale Elemente, die die Position der Erzeuger in der Kette stärken sollen:
- Verbindliche Lieferverträge EU-weit, um faire und verlässliche Bedingungen für Erzeugerinnen und Erzeuger zu schaffen. Leider sind Genossenschaften auf eigenen Wunsch hier weiter ausgenommen, wodurch ihren Produzenten ein wichtiges Stabilisierungselement vorenthalten wird.
- Eine Orientierung der Preise an den Produktionskosten, damit landwirtschaftliche Betriebe wirtschaftlich überleben können.
- Eine Revisionsklausel im Vertrag, um auf problematische Marktentwicklungen reagieren und erneut verhandeln zu können.
Diese Abstimmung ist nach Ansicht des EMB ein Erfolg für die bäuerlichen Interessen – die zeigt, dass der Weg hin zu einer faireren Marktordnung in der EU möglich ist, wenn politische Entscheidungsträger konsequent handeln. Dennoch bleibe noch viel zu tun, noch seien die Probleme nicht gelöst und es müssten in der Zukunft weitere wichtige Maßnahmen beschlossen werden.
Das EMB sieht in der Parlamentsposition eine gute Grundlage für die Trilog-Gespräche – auch wenn noch stärkere Maßnahmen wünschenswert gewesen wären, um die EU-Nahrungsmittelproduktion und die Erzeugerinnen und Erzeuger wirklich dauerhaft abzusichern.
Das EMB fordert die EU-Institutionen auf, den eingeschlagenen Weg konsequent fortzusetzen und die Umsetzung der Reform so zu gestalten, dass sie tatsächlich zu mehr Fairness, Stabilität und Zukunftsfähigkeit in der europäischen Landwirtschaft führt. „Es wurde ein wichtiger Grundstein gelegt“, so das EMB. „Doch der Weg zu wirklich fairen Bedingungen für die Erzeugerinnen und Erzeuger ist noch lange nicht zu Ende.“
Nick: Missverständnis "freier Markt"
Für Ophelia Nick ist die aktuelle Praxis der Lieferbeziehungen „intransparent, unfair und marktwirtschaftlich unsauber.“ Mit Artikel 148 der GMO soll damit endlich Schluss sein: Verbindliche Lieferverträge mit klaren Angaben zu Preis, Menge und Laufzeit sollen zur Regel werden, so Nick. „Dass gerade die Gegner dieser Reform sich auf den ‚freien Markt‘ berufen, ist aus unserer Sicht ein Missverständnis: Denn der Markt regelt eben nicht für alle gleich und schon gar nicht fair, wenn eine Seite über Marktmacht verfügt und die andere Seite das volle Risiko trägt. Wer Vertragsfreiheit sagt, muss auch über Verhandlungsmacht reden. Und die ist zwischen Erzeugern und Molkereien oft nicht gegeben. Hier setzt die Reform an: Es geht um Vertragspartnerschaft auf Augenhöhe. Den Beteiligten steht es nach wie vor frei, wie sie diese Verträge inhaltlich miteinander gestalten. Der Vorwurf, die Reform greife in die Vertragsfreiheit ein, ist deshalb in etwa so absurd, wie Bestimmungen, dass vegetarische Wurst sich nicht Wurst nennen darf“, erklärt die Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Bundestagsgrünen.
Auch Genossenschaften tragen ihrer Ansicht nach Verantwortung. „Wer am Markt auftritt, muss sich auch an marktwirtschaftliche Standards halten. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft darf kein Freifahrtschein für intransparente Preisgestaltung sein. Ich begrüße, dass die Trilogverhandlungen nun beginnen können und fordere Minister Rainer auf, sich für die Erzeugerstärkung, für den Artikel 148, einzusetzen“, so Nick. Das beschlossene „Vereinfachungspaket“ ist für sie „keine Vereinfachung, sondern reiner Standardabbau. So machen wir Landwirtschaft nicht krisenfest. Das ist das Gegenteil von zukunftsorientierter Politik.“
Häusling: das sechste Flickwerk an einer Reform
Ähnlich äußert sich auch Martin Häusling: „Was hier als Vereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit das sechste Flickwerk an einer Reform, die erst 2021 beschlossen wurde – und gegen die wir Grüne damals gestimmt haben, weil sie uns für zu wenig Umweltstandards zu viel Bürokratieaufwand enthielt. Nun werden ohne Folgenabschätzung, ohne Transparenz, ohne Rücksicht auf Umweltziele zentrale Standards ausgehöhlt: Grünland darf leichter umgebrochen werden, Natura-2000-Gebiete verlieren an Schutz, und die Konditionalität – also die Umweltauflagen für EU-Gelder – wird praktisch entkernt.“ Die Konservativen, die 2021 noch von einer ‘Super-Reform’ schwärmten, basteln seiner Ansicht nach nun ständig an ihrem eigenen Regelwerk herum. „Wenn man die GAP alle zwei Jahre umbaut, noch dazu, wo schon die nächste Rückschritts-GAP auf dem Verhandlungstisch liegt, darf man sich nicht wundern, dass Landwirte das Vertrauen in die Politik verlieren. Immerhin kommt endlich die legitime Forderung der Landwirte nach fairen Marktbedingungen. Verbindliche Lieferverträge wären ein echter Fortschritt – in welcher Branche sonst liefern Produzenten ihre Ware ab, ohne den Preis zu kennen? Dass der Deutsche Bauernverband ausgerechnet dagegen Stimmung macht und von ‘Sozialismus’ faselt, ist abenteuerlich. Wer so redet, zeigt, wie weit er sich von der Lebensrealität der Bäuerinnen und Bauern entfernt hat und die Interessen großer Konzerne und konzernartiger Genossenschaften vertritt. Vielleicht sollten manche Funktionäre mal überlegen, ob sie noch die Interessen der Landwirte vertreten – oder die von Raiffeisen und Agrarkonzernen, wo sie als Aufsichtsräte fungieren?“
Die Konservativen haben nach Ansicht von Häusling in dieses wichtige Gesetz zur Stärkung der Landwirte ein kulturkämpferisches Kuckucksei gelegt – nämlich Bezeichnungsverbote für Fleischersatzprodukte. „Das zeigt erneut, dass ihnen Polarisierung wichtiger ist als Problemlösung. Statt über Fleischwurstnamen zu streiten, sollten wir endlich dafür sorgen, dass Landwirte von ihrer Arbeit leben können“, so der EU-Abgeordnete.
Noichl: Umweltstandards geschwächt oder ganz gestrichen
Kritik an der Entscheidung zum Vereinfachungspaket übt auch Maria Noichl. „Der Agrar-Omnibus, ursprünglich zur Bürokratie-Entlastung gedacht, hat nach Änderungen durch Konservative, Liberale und extremrechte Fraktionen weitreichende Umweltstandards geschwächt oder ganz gestrichen. Die Änderungen gehen so weit, dass selbst der konservative Agrarkommissar Christophe Hansen im Plenum gestern vor den Änderungen warnte. Dies unterminiere die Umweltambitionen der GAP. Ich gebe Herrn Hansen recht. Wie soll die europäische Landwirtschaft ihre selbst gesteckten Ziele im Bereich Klima und Umwelt erreichen, wenn Umweltauflagen derart geschwächt werden? Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass die europäische Agrarpolitik nachhaltiger werden muss. Dieses Ziel ist heute ein großes Stück in die Ferne gerückt.“
Und zur GMO-Entscheidung sagt sie: „Im Bericht über Änderungen an der Gemeinsamen Marktordnung geht es eigentlich um eine bessere Bezahlung für Landwirt:innen, faire Kennzeichnung und darum, die Marktmacht der Landwirt:innen zu stärken. Demnach sollen zukünftig Landwirt:innen auch ein Recht auf Kaufverträge haben. Dies war bisher nicht der Fall. Überlagert wurde die Diskussion aber von der Debatte um das Verbot von allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen wie dem „Veggie-Burger“. Mit einem Namensverbot für Veggie-Produkte schadet die EVP der deutschen Wirtschaft und den europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Deutschland ist der größte Markt Europas für pflanzenbasierte Alternativprodukte und er wächst seit Jahren. Eine ganze Branche wird dadurch verunsichert. Wenn sich die Position der Konservativen bei den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission durchsetzt, verliert der deutsche und der europäische Wirtschaftsstandort an Stärke – auch in Sachen alternative Proteine. Begriffe wie „Veggie-Burger“ oder „Tofu-Wurst“ sind längst alltäglich. Keine Landwirtin oder kein Landwirt hat durch ein Verbot dieser Begriffe am Ende mehr Geld in der Tasche. Während viele Bäuerinnen und Bauern um ihre Existenz kämpfen, führen die Konservativen Kulturkämpfe über Veggie-Burger und Kohlrabi-Schnitzel. Wieder einmal geht es darum, die Gesellschaft zu spalten. Europa will weder auf Kalb- noch auf Veggie-Schnitzel verzichten. Wir brauchen eine Herkunftskennzeichnung, die unseren landwirtschaftlichen Produkten ein Gesicht gibt – keine Verbotspolitik für längst verbreitete Begriffe.“
Im Einzelnen sieht das „Vereinfachungspaket" laut Noichl die Abschwächung von unter anderem folgenden Umweltauflagen vor: die GLÖZ-Standards 1 (Grünlandschutz), -4 (Gewässerschutz), 5 (Bodengesundheit), 7 (Fruchtwechsel) und 9 (Schutz von Natura 2000 - Flächen). Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategiepläne zur Agrarpolitik zukünftig nicht mehr an kommende EU-Umweltgesetzgebung ausrichten. Des Weiteren gab es eine Mehrheit dafür, dass nicht nur Betriebe, die vollständig als biologisch zertifiziert sind, automatisch als konform mit bestimmten Anforderungen zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen in gutem agrarischen und ökologischen Zustand (GLÖZ) gelten sollten, sondern auch Betriebe, bei denen nur Teile als biologisch zertifiziert sind, Betriebe in besonderen Schutzgebieten sowie Betriebe mit einer Fläche von unter 50 Hektar (für den Fall des GLÖZ-Standards 7).
DBV und DRV mit scharfer Kritik an GMO-Entscheidung
Der DRV kritisiert scharf das Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments zu weitreichenden Verschärfungen der Artikel 148 und 168 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) am heutigen Mittwoch (08.10.2025) in Straßburg. DRV-Hauptgeschäftsführer Jörg Migende: „Das ist ein rabenschwarzer Tag für die gesamte deutsche Land- und Ernährungswirtschaft. Sollten die heute vom Parlament beschlossenen Verschärfungen tatsächlich umgesetzt werden, bedeutet dies: Unsere Landwirtinnen und Landwirte verdienen weniger Geld, unsere Unternehmen verlieren Planungs- und Wettbewerbsfähigkeit und unsere Marktwirtschaft wird schleichend von Planwirtschaft abgelöst. Die EU greift massiv in die Vertrags- und Satzungsautonomie der Unternehmen ein und will gesetzlich festgelegte Mindestpreise einführen. Was für ein Irrsinn! Es gibt nur Verlierer.“
Von seiner Kritik nimmt Migende ausdrücklich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie die deutschen Abgeordneten aus, die heute gegen die Verschärfungen gestimmt haben. „Viele der deutschen Abgeordneten haben ebenso wie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer die Gefahren und negativen Folgen erkannt und sich für die Interessen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft eingesetzt. Dafür danken wir herzlich.“ Der DRV setzt nun alles auf die Trilogverhandlungen, welche bis Ende des Jahres abgeschlossen werden sollen. Migende: „Dort muss Vernunft Einzug halten. Die Anwendung der Artikel 148 und 168 GMO muss weiterhin den Mitgliedsstaaten selbst überlassen werden.“
„In aller Deutlichkeit“ kritisiert auch der DBV-Präsident Joachim Rukwied die Entscheidung: „Mit diesen Vorschlägen schickt die EU unseren Sektor in die Planwirtschaft. Sie verursacht damit jährlich einen Milliardenschaden für die deutsche Landwirtschaft.“ Diese Entscheidung widerspreche allen Grundsätzen der unternehmerischen Freiheit und der freien Marktwirtschaft in Europa. „Durch eine Vertragspflicht erwarten wir massive wirtschaftliche Nachteile, niedrigere Erzeugerpreise, einen Bürokratieaufbau und somit höhere Kosten,“ so Rukwied weiter. „Als deutsche Landwirte lehnen wir diesen Vorschlag im Grundsatz ab. In den anstehenden Trilog-Verhandlungen muss sich die Bundesregierung nun dafür einsetzen, dass es letztlich Entscheidung der Mitgliedsstaaten bleibt, ob sie verpflichtende Verträge einführen oder nicht“, erklärt Rukwied abschließend.
