Bundesrat beschließt Ausstieg aus dem Kastenstand

Der Bundesrat hat nach mehrmaliger Terminverschiebung und heftigen politischen Auseinandersetzungen einer Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und damit einer Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen mit deutlichen Änderungen gegenüber dem von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner vorgelegten Entwurf zugestimmt. Für die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ein Beschluss, der mehr Klarheit schafft. Zentrale Punkte der Neuregelung sind, dass spätestens nach einer Übergangsfrist von 8 Jahren Sauen im Deckzentrum nicht mehr im so genannten Kastenstand gehalten werden dürfen, sondern nur noch in der Gruppe. Eine Fixierung ist dann lediglich kurzzeitig möglich - zum Beispiel für die künstliche Besamung oder ärztliche Untersuchungen. Schon während der Übergangsfrist müssen die Kastenstände so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen ausstrecken können, ohne dabei an bauliche Hindernisse zu stoßen. Mit Inkrafttreten der Verordnung ist spätestens nach drei Jahren ein Konzept vorzulegen, wie die Anpassung im Betrieb erfolgen soll. Nach fünf Jahren muss dann spätestens ein Bauantrag für die Anpassungsmaßnahmen gestellt sein. Im Abferkelbereich haben die Betriebe weiterhin 15 Jahre Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Für die Zeit nach Absetzen der Ferkel bis zur nächsten Besamung muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens 5 Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Die Kastenstandhaltung im Ferkelschutzkorb ist künftig höchstens 5 statt bisher 35 Tage zulässig. Die Abferkelbuchten müssen mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein. In einer Protokollerklärung zum Beschluss des Bundesrates kündigt die Bundesregierung an, dass mit den im Corona-Konjunkturprogramm vorgesehenen 300 Mio. Euro Stallumbauten gefördert werden sollen und das möglichst über den bislang vorgesehenen Zweijahreszeitraum hinaus. Grundsätzlich soll die Förderung daran geknüpft sein, dass die Umbaumaßnahmen deutlich vor den in der Verordnung geplanten Übergangsfristen erfolgen oder über die darin gestellten Anforderungen hinausgehen. Möglich wurde die Zustimmung zu dem gemeinsam vom schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen und dem schwarz-grün-gelb regierten Schleswig-Holstein vorgelegten Kompromissvorschlag durch die Stimmen der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt. Für die grüne rheinland-pfälzische Umweltministerin, Ulrike Höfken, hätte eine Ablehnung der Verordnung; „wie sie Tierschützer und Tierschützerinnen von uns teilweise gefordert haben, weil sie geglaubt haben, das sei ein schnöder Kompromiss, allerdings das größte und tierschutzrelevanteste Problem im Bereich der Sauenhaltung, nämlich die lange Fixierung, überhaupt nicht gelöst, sondern nur über viele Jahre verlängert und diese Kastenstandhaltung noch weiter zementiert“. Jetzt sei der Kastenstand in acht Jahren Geschichte. Darüber hinaus warnt die Ministerin davor, dass die jetzt auch erforderlichen Änderungen im Baugesetzbuch nicht zum Nachteil bäuerlicher Betriebe gehen dürfen. „Wir brauchen keine versteckte Förderung industrieller Tierhaltung sondern eine Förderung der landwirtschaftlichen Tierhaltung, die an die Fläche gebunden werden muss“, so Höfken. Einen „zukunftsweisenden Systemwechsel“ sieht der grüne schleswig-holsteinische und maßgebliche Mitverfasser des Kompromissvorschlages, Jan Philipp Albrecht in der Verordnung. Sie sei der „Einstieg in den Umbau der Tierhaltung in Deutschland und läutet einen Paradigmenwechsel ein“, wenngleich er sich die acht Jahre Übergangsfrist auch kürzer hätte vorstellen können. Zustimmung kommt auch vom grünen Landwirtschaftsminister in Brandenburg, Axel Vogel. Für ihn ist „der Kompromiss für niemanden optimal aber ein Schritt nach vorne und zwar auch kein geringer“. Die Regelung in der Verordnung, wonach Schweinezüchter, die ihre Deckzentren nicht nach fünf Jahren umbauen wollen, ihren Betrieb spätestens nach fünf Jahren einstellen müssen, empfindet Vogel „nicht ganz unproblematisch“, da sie auch geeignet sein könnte, die Konzentrationsprozess in der Schweinehaltung noch weiter zu beschleunigen.. „Das ist nicht in unserem Interesse“, so Vogel. „Was wir heute hier vorliegen haben, ist eine deutliche Verbesserung der Sauenhaltung, weil endlich der Ausstieg aus der Kastenstandshaltung eingeleitet wird“, erklärt die ebenfalls grüne Landwirtschaftsministerin Claudia Dalbert aus Sachsen-Anhalt. Der Verordnung stimmt sie aber trotzdem nicht zu. „Geltendes Recht wird seit 1992 gebrochen. Eine Verlängerung um weitere acht Jahre kann ich nicht nachvollziehen. In Erfüllung der Vorgaben der Gerichte bauen die Schweinehalter in Sachsen-Anhalt seit 2015 ihre Kastenstände hin zu rechtskonformen Kastenständen um. Bis heute haben 70 % der Betriebe in Sachsen-Anhalt einen rechtskonformen Zustand hergestellt. 24 % der Betriebe haben bereits auf Gruppenhaltung umgestellt. Das zeigt: Ein Umbau ist schneller möglich als in 8 Jahren“, so Dalbert. Mit Blick auf den Beschluss des Bundesrates zur Abschaffung des Kastenstandes sowie die am gleichen Tag erfolgte Entschließung des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der sogenannten Borchert-Empfehlungen fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Tierwohl und wirtschaftliche Perspektiven für bäuerliche Betriebe zu verbinden. „Wir Bäuerinnen und Bauern sind es leid, Spielbälle zwischen parteipolitischen Eitelkeiten, gesellschaftlichen Ansprüchen und wirtschaftlichen Realitäten zu sein. Was wir brauchen, sind klare langfristige Rahmenbedingungen, die in der Praxis auch umsetzbar sind. Der berechtige Wunsch der Gesellschaft nach mehr Tierwohl muss mit einer wirtschaftlichen Perspektive für unsere Höfe verbunden werden. Der heutige Beschluss des Bundesrates zur Abschaffung des Kastenstandes im Deckzentrum der Sauenhaltung und die damit verbundene Umstellung auf Gruppenhaltung sowie die Entschließung des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Empfehlungen, der sogenannten Borchert-Kommission, sorgen hier für mehr Klarheit“, kommentiert Martin Schulz, Neuland-Schweinehalter und AbL-Bundesvorsitzender die Entscheidungen im Bundesrat und Bundestag. Klar ist für die AbL aber auch, dass die Abschaffung des Kastenstandes in der Sauberhaltung zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in den Betrieben führt, der entlohnt werden muss. „Die AbL ist der Auffassung, dass die Umsetzung der Borchert-Vorschläge eine notwendige Bedingung ist, damit die Abschaffung der Kastenstände nicht zu einem Strukturbruch in der Sauenhaltung führt. Weiterhin ist die AbL überzeugt, dass die bisherige Investitionsförderung hierzu ungeeignet ist bzw. nicht ausreicht. Vielmehr müssen die geringeren Leistungen und der erhöhte Arbeitsaufwand finanziell ausgeglichen werden – wie von der Borchert-Kommission empfohlen. Der Entschließung des Bundestages von heute muss nun eine rasche Gesetzgebung folgen“, so der AbL-Vorsitzende.
04.07.2020

Der grüne Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat gemeinsam mit der CDU-Landwirtschaftsministerin aus NRW, Ursula Heinen-Esser, die im Bundesrat nicht das Wort ergriff, an dem Kompromissvorschlag zur Kastenstandsregelung gearbeitet. Bildquelle: Bundesrat