Brandenburg: SPD, CDU und Grüne legen Koalitionsvertrag vor

In Brandenburg hat sich die nach der Landtagswahl gebildete Koalition aus SPD, CDU und Grünen auf einen Koalitionsvertrag und die Ressortverteilung geeinigt. Danach geht das Landwirtschaftsministerium an die Grünen. Im Gespräch sind der bisherige Fraktionschef der Grünen im Landtag, Axel Vogel, sowie der landwirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion in der vorherigen Legislaturperiode und Spitzenkandidat bei der Landtagswahl, Benjamin Raschke. Mit dem Koalitionsvertrag soll „ein neues Kapitel für Brandenburg“ aufgeschlagen werden. Laut Koalitionsvertrag steht die Koalition „für eine moderne, leistungsstarke und an der Nachhaltigkeit orientierte regionale, flächengebundene Landwirtschaft mit vielfältigen und wettbewerbsfähigen Betrieben mit einer breiten Streuung des Eigentums“. Die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP; Mittel aus der 2. Säule) will sie in Brandenburg darauf ausrichten, die Landwirtschaft beim umwelt- und klimagerechten Umbau zu unterstützen, Leistungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt zu honorieren und tiergerechte Haltungssysteme zu fördern. Die Koalition will sich „für eine stärkere Bindung von Direktzahlungen an die Einhaltung von Vorgaben beim Tier-, Natur- und Umweltschutz und für eine Mittelausstattung der GAP im bisherigen Haushaltsvolumen in der EU-Förderperiode 2021-2027“ einsetzen. Der Anteil der ökologischen Landwirtschaft soll durch einen bis Ende 2021 vorzulegenden Aktionsplan weiter deutlich erhöht werden. „Gemeinsames Ziel der Koalitionsparteien ist der Ausbau der regionalen Produktion und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte. Hierzu werden wir mit qualifizierten Organisationen ein zweistufiges EU-notifiziertes Qualitätssiegel für regionale Produkte erarbeiten“, heißt es im Koalitionsvertrag. Ferner soll ein eigenes Förderprogramm zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten – bevorzugt auf der Grundlage der Förderinstrumentarien der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) – entwickelt werden. In der Milchwirtschaft müssen nach Ansicht der Koalitionsparteien die Lieferbeziehungen künftig verbindlicher geregelt werden. „Vertragliche Festlegungen zu Liefermengen, Milchqualität sowie Preis gehören zu den Grundfesten unserer sozialen Marktwirtschaft. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Bund die Möglichkeiten des Artikels 148 der GMO im Hinblick auf klare Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse durch eine nationale Umsetzung nutzt“, so der Vertragstext. Gemeinsam mit Landnutzer-, Naturschutz- und Verbraucherverbänden will die Koalition „bis 2021 eine ambitionierte Reduktionsstrategie für chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel erarbeiten, um bis 2030 die eingesetzte Menge nach Möglichkeit zu halbieren“. Zur Entwicklung am Bodenmarkt heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Koalition beabsichtigt auf der Grundlage eines bis spätestens 2021 zu erstellenden agrarstrukturellen Leitbildes im Rahmen eines umfassenden Dialogprozesses mit dem landwirtschaftlichen Berufsstand, zivilgesellschaftlichen Gruppen, Wissenschaft und Verwaltung ein Agrarstrukturgesetz zu erarbeiten. Ziel des Agrarstrukturgesetzes ist, den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Anteilen an Landwirtschaftsbetrieben durch außerlandwirtschaftliche Investoren zu erschweren und ortsansässige Landwirte unabhängig von ihrer Betriebs- und Rechtsform zu stärken“. Die Koalition will bis 2021 eine Nutztierstrategie entwickeln, Tierschutzstandards erhöhen und den Landestierschutzplan gemeinsam mit berufsständischen Vertretungen, agrarwissenschaftlichen und tiermedizinischen Institutionen sowie Umwelt- und Tierschutzverbänden weiterentwickeln und umsetzen. Als Teil der dazu weiterentwickelten Förderrichtlinien „wird eine Prämierung für besonders artgerechte Haltung von Nutztieren eingeführt zugunsten intakter Ringelschwänze und Schnäbel“. "Auf allen Ebenen" will sich die Koalition für eine verpflichtende Kennzeichnung von Nahrungsmitteln und anderen Produkten tierischen Ursprungs einsetzen, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen über Herkunft und Haltungsbedingungen der lebensmittelliefernden Tiere vermittelt. Die Weidetierhaltung soll aus ökologisch-nachhaltigen und kulturellen Gründen sowie vor dem Hintergrund der Artenvielfalt, zum Erhalt unserer Kulturlandschaften sowie zur Landschafts- und Deichpflege gestärkt werden.