Bodenmarkt: Korrektur gravierender Fehlentwicklungen notwendig

Die Nutzung des Bodeneigentums in der Agrarpolitik und im Planungsrecht orientiert sich gegenwärtig unzureichend am Gemeinwohl. Das verkündet die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) in einem Positionspapier „Bodenmarkt und Kapital“. Der großflächige Ankauf landwirtschaftlicher Flächen oder ganzer Betriebe durch überregionale Kapitalanleger hat laut KBU in vielen Fällen negative Folgen für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die nachhaltige Bodenbewirtschaftung. Die KBU fordert daher, Lücken im Grundstücksverkehrsrecht zu schließen, um den landwirtschaftlichen Bodenmarkt prioritär für praktizierende ortsansässige Landwirte zu sichern. „Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) fördert immer noch vorrangig durch flächenbe­zogene Subventionen. Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffüberschüsse im Boden und zur Erhaltung der Artenvielfalt werden nur nachrangig und mit einem (im Vergleich zu den Flächenzahlungen) geringen Budget gefördert. Die KBU fordert, dass der Fokus bei der Vergabe öffentlicher Gelder für die Landwirte auf den Schutz öffentlicher Güter ausgerichtet werden muss. Subventionen müssen die Verbesserung von natürlichen Bodenfunktionen bzw. die Ökosystemleistungen im Fokus haben“, heißt es bei der KBU. Grundlagen politischer Entscheidungen müssen nach Ansicht der KBU eine höhere Wertschätzung des ‚Schutzgutes Boden‘, eine stärkere vorsorgeorientierte Ausrichtung des Boden­schutzrechts und die Schaffung eines übergeordneten Rahmens auf EU-Ebene sein. Die KBU weist vor diesem Hintergrund auf ein schon fünfzig Jahre altes Urteil des Bundesverfas­sungsgerichts hin: „Die Tatsache, dass Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der Kräfte und dem Be­lieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit in weit stärkerem Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern. Das Gebot sozial gerech­ter Nutzung ist aber nicht nur eine Anweisung für das konkrete Verhalten des Eigentümers, sondern in erster Linie eine Richtschnur für den Gesetzgeber, bei der Regelung des Eigentumsinhalts das Wohl der Allgemeinheit zu beachten […]“. Zur KBU heißt es in dem Positionsppaier: Die KBU unterstützt das Umweltbundesamt durch sachverständige Beratung. Sie bearbeitet nicht nur Themen des Bodenschutzes, sondern auch angrenzende Themenfelder. Die Kommission dient als eine Schnittstelle auf Bundesebene. Sie führt die wesentlichen Akteure des Bodenschutzes aus Wissenschaft, Praxis und Verwaltung übergreifend zusammen.