Bayern will Benachteiligung kleiner Schlachtbetriebe bei der Gebührenordnung aufheben

Die Bayerische Staatsregierung will kleine Schlachtbetriebe finanziell entlasten und so nach eigenen Worten die regionale Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Bayern konsequent stärken. „Der Ministerrat hat deshalb ein Konzept zur grundlegenden Änderung der Fleischhygienegebühren beschlossen“, heißt es in einem Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Mai 2022. Mit der Gebührenänderung will der Freistaat demnach faire Rahmenbedingungen für kleine handwerkliche Schlachtbetriebe sicherstellen. Ziel sind verringerte und vor allem einheitliche, pro geschlachtetem Tier anfallende Gebühren für die amtliche Überwachung. „Aktuell sind die Gebühren pro Tier in kleineren, handwerklich strukturierten Schlachtbetrieben teilweise deutlich höher als in großen Schlachthöfen und variieren in ihrer Höhe zwischen den verschiedenen Landkreisen. Von den geplanten Verbesserungen sollen rund 1.500 kleinere Schlachtbetriebe bayernweit profitieren, was in etwa 95 % aller Schlachtbetriebe im Freistaat entspricht. Das ist auch ein Schub für den gesamten ländlichen Raum“, so der Bericht.

Bayerns Landwirtschaftsministerien Michaela Kaniber sieht sich mit dem neuen Konzept insbesondere an der Seite der selbstschlachtenden Metzgereien, „diesen kleinen handwerklichen Betrieben“.  Und für Umweltminister Thorsten Glauber sind „ein Massenmarkt und lange Lebendtiertransporte“ nicht mehr zeitgemäß. In einer hofnahen Schlachtung sieht er eine gute Möglichkeit der Direktvermarktung für die Tierhalter und Metzger und den Tieren erspare sie Stress.

Europarechtlich besteht laut dem Bericht die Vorgabe, dass für amtliche Kontrollen in Schlachthöfen Gebühren zu erheben sind. Die derzeit in Bayern bestehende Gesetzeslage sieht dementsprechend die Erhebung kostendeckender Gebühren durch die Landkreise und Städte vor. Für kleinere Schlachtbetriebe ermögliche das EU-Recht jedoch Abweichungen davon. Die genaueren Modalitäten sollen nun gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden festgelegt werden. Zum Ausgleich der Gebührenrückgänge in den Kommunen infolge einer Gesetzesänderung werden vom Freistaat bis zu fünf Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Geplant ist die Änderung der Rechtsvorschriften für Anfang 2023.