Bayer: Teilweise Umsetzung des Glyphosat-Vergleichs

Im Juni 2020 einigte sich Bayer auf einen Vergleich hinsichtlich der Glyphosat- und Dicamba-Klagen. Der Vergleichsvorschlag zu Glyphosat hatte zwei Teile – einerseits die bereits eingereichten Klagen mehrerer Anwaltskanzleien – andererseits künftige Glyphosat-Klagen in den USA. Ende September hat die Bayer AG den ersten Teil rechtlich bindend abgeschlossen. Demnach gibt es für rund drei Viertel der anhängigen 125.000 Verfahren Absichtserklärungen, von denen inzwischen etwa 45.000 in rechtverbindliche Abmachungen umgesetzt wurden.

Im Juni hatten sich zwei Anwaltskanzleien verpflichtend auf den Vergleichsvorschlag eingelassen (Miller und Weitz & Luxenburg), so die US-Bürgerrechtsorganisation Right to Know. Drei weitere Kanzleien (Baum Hedlund, Andrus Wagstaff und Moore) haben nun auch rechtsverbindlich den Vergleich angenommen. Über die Details sei Stillschweigen vereinbart worden.

Insgesamt gibt es laut Bayer Verfahren mit 125.000 Klägerinnen und Klägern. Für drei Viertel von ihnen gebe es eine Grundsatzeinigung mit den Klagenden und ihren Anwälten, so der Konzern. Diese müsse nun konkret umgesetzt werden.

Ungeklärt ist, wie mit künftigen Klagen umgegangen werden soll. Der Konzern schlug im Juni vor, dass ein Gremium aus Wissenschaftlern binnen vier Jahren festlegen sollte, ob Glyphosat tatsächlich krebserregend sei. Deren Entscheidung sollte dann bindend für alle künftigen Verfahren sein. Der US-Bundesrichter Vince Chhabria hatte diesen Teil des Vergleichs angezweifelt.

Parallel verlängerte der Bayer-Aufsichtsrat den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Werner Bau­mann bis April 2024. Als Auftrag bekam er mit auf den Weg: „Wir erwarten zudem, dass der Rechts­komplex Glyphosat in einer für das Unternehmen zufriedenstellenden Weise gehandhabt wird, die wirtschaftlich sinnvoll und so strukturiert ist, dass mögliche künftige Fälle effizient geregelt werden können.“

Nun gibt es jedoch in den USA eine neue Glyphosat-Klage gegen Bayer. Die National Black Farmers Association will mit einer Klage erreichen, dass der Verkauf des Herbizids Roundup in den USA eingestellt wird – wegen der möglichen Krebsgefahr. Sollte das abgelehnt werden, wollen sie zumindest durchsetzen, dass das Produkt als krebserregend gekennzeichnet wird.