Die Interessengemeinschaft Nachbau (IG Nachbau) kündigt entschiedenen Widerstand gegen das weiter eskalierende Verhalten des Bundes der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und deren Inkassounternehmen Saatgut - Treuhandverwaltungs GmbH (STV) an. Und auch der Bauernverband (DBV) kritisiert jetzt die „fragwürdigen Prozeduren“ der STV.
Die IG Nachbau hat im Januar 2025 den BDP sowie deren Inkassounternehmen STV dazu aufgerufen, sich mit dem Agrarhandel und den Bauernvertretungen an einen Tisch zu setzen, um das Chaos vor der Ernte 2024 um Lieferantenerklärungen in diesem Jahr zu vermeiden. Hintergrund des Streits ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe von November 2023, das eine Erkundigungspflicht der aufnehmenden Hand vorsieht. Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau aus Lüneburg, erklärt dazu in einer gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft herausgegebenen Mitteilung: „Wir sind bei unserem Aufruf auf taube Ohren gestoßen. Aktuell haben wir erneut eine heftige Auseinandersetzung um die Ernteguterklärungen bzw. Lieferantenerklärungen zum Erntegut. Der BDP lässt wieder die STV los und droht Landhandelsunternehmen und Landwirten mit Abmahnungen und Klageverfahren vor Landgerichten. BDP und STV haben aus gehabtem Schaden nichts gelernt. Sie wollen, dass nur eine STV-Erntegutbescheinigung akzeptiert wird. Dafür verlangt die STV von den Landwirten u.a. die Offenlegung des Flächenverzeichnisses und Rechnungen über Saatgut-Käufe. Informationen, die der STV gar nicht zustehen. Wer diese Dokumente nicht vorlegen will, muss sich mit einer STV-Kontrolle auf dem Betrieb einverstanden erklären. Diese eingeforderten Dokumente dienen unserer Meinung nach der vollständigen Datenkontrolle durch die STV, wobei die Betriebskontrolle jedenfalls schon seit 2008 rechtlich gar nicht mehr zulässig ist.“ Längst geht es in diesem Streit laut Janßen nicht mehr nur um die Ausforschung und um Nachbaugebühren. „Es geht dem BDP und der STV um Marktmacht über den lukrativen Saatgut-Markt. Und dies in einer Situation, in der Genossenschaften und private Landhandelsunternehmen sowie viele landwirtschaftliche Betriebe um die wirtschaftliche Existenz kämpfen und in der multinationale Konzerne durch Gentechnik und Patente auf Saatgut nach der vollständigen Kontrolle des Marktes greifen. Mit uns nicht“, so der IG-Nachbau-Geschäftsführer. Interessant ist für Janßen, wie unterschiedlich Agrarhandels-Unternehmen aktuell mit der Situation umgehen. „Einige Unternehmen agieren als verlängerter Arm der STV und schreiben in Briefen an ihre Kunden, dass sie nur noch die Erntegut-Bescheinigung der STV akzeptieren und drohen bei Nichtvorlage damit, die Ernte der Landwirte nicht abzunehmen bzw. die Landwirte auffordern, sie kostenpflichtig wieder abzuholen. Andere Genossenschaften und private Landhändler akzeptieren und verteilen die Ernteguterklärung bzw. Lieferanten-erklärung der IG Nachbau, bei der die Landwirte erklären, dass sie ihre sortenschutz-rechtlichen Bedingungen einhalten. Es geht also auch anders“, so Janßen. Die IG Nachbau ruft dazu auf, dass Landhandel und Landwirte sich nicht auseinanderdividieren. „Im Gegenteil, zusammenstehen und auf Augenhöhe miteinander umgehen, das ist angesagt. Das Korn wird langsam gelb. Auf Grund der regional extremen Wetterverhältnisse wird es eh ein hartes Stück Arbeit, eine gute Ernte in diesem Jahr einzubringen. Da ist es unverantwortlich, die Landwirte und Landhandelsunternehmen mit Klageandrohungen zu überziehen. Dagegen werden wir uns rechtlich wehren. Wenn BDP und STV meinen, auf Eskalierung setzen zu müssen, dann werden sie von vielen Betroffenen unseren Widerstand ernten“, erklärt Janßen.
DBV: BGH-Urteil wird als Druckmittel gegen die Landwirte missbraucht
Auch der DBV kritisiert jetzt ähnlich das Vorgehen der Saatgut-Treuhand-verwaltungs GmbH, die, so der DBV, unverändert den Agrarhandel und damit auch Landwirte mit überzogenen und übergriffigen Abmahnungen unter Druck zu setzen versucht und in das so genannte Erntegut-System der STV zwingen will. „Dieses Geschäftsgebaren der STV diskreditiert die Erzählung von der mittelständischen Pflanzenzüchtung, die für sich eine besondere Schutzbedürftigkeit beansprucht“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. „Inakzeptabel ist vor allem, dass denjenigen Landwirten, die ordnungsgemäßen Nachbau betreiben oder Z-Saatgut einsetzen, bürokratische und datenschutzrechtlich fragwürdige Prozeduren aufgezwungen werden sollen.“
Dies führe dazu, dass mehrerer Agrarhändler offenbar unter Druck der STV unverhältnismäßige Forderungen an die Landwirtschaft stellen und den Eindruck erwecken, dass zur Erfüllung des BGH-Urteils zum Erntegut nur noch die Erntegutbescheinigungen der Saatgut-Treuhand STV zulässig seien. Aus Sicht des DBV hat der Bundesgerichtshof im so genannten Erntegut-Urteil lediglich eine allgemeine Erkundigungspflicht des Handels festgestellt, jedoch keinerlei Vorgaben zur konkreten Ausgestaltung gemacht. Eine rechtliche Verpflichtung zur Nutzung der STV-Erntegutbescheinigung ist daraus nicht abzuleiten. Das BGH-Urteil werde hier bewusst falsch interpretiert und als Druckmittel gegen die Landwirte missbraucht. Zur Erfüllung der Erkundigungspflicht reicht auch eine einfache Selbsterklärung des Landwirtes aus. Geschäfts- und Lieferbedingungen des Agrarhandels, bei denen Abrechnung und Zahlung gelieferter Ware an die Vorlage einer STV-Bescheinigung gebunden wird, sind nicht durch das Erntegut-Urteil gedeckt und als problematisch zu bewerten. Landwirte sollten kritisch überprüfen, ob sie eine solche einseitige Benachteiligung in der Lieferbeziehung akzeptieren können, so der DBV in einer Mitteilung.
Der DBV zeigt grundsätzliches Verständnis für die schwierige Lage, in der sich Agrarhändler durch das Vorgehen der STV befinden. „Wir verstehen, dass auch die Händler Rechtssicherheit benötigen", so Krüsken. „Dennoch können wir nicht akzeptieren, dass überzogene Rechtsauslegungen durch die Kette weitergegeben und einseitig zu Lasten unserer Landwirte ausgetragen werden.“ Nach ersten Einschätzungen des DBV sind diese Methoden außerdem kartell- und wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen – auch nicht zwischen Unternehmern. Der Deutsche Bauernverband fordert daher die sofortige Einstellung der irreführenden Kommunikation zu angeblich rechtlichen Verpflichtungen und appelliert an die Agrarhändler, zu einem fairen und transparenten Umgang mit ihren landwirtschaftlichen Partnern zurückzukehren.
