ASP: Ursachen weiter erforschen, geeignete Schutzkonzepte weiterentwickeln, artgerechte Tierhaltung und Höfe sichern

In Schweinebeständen in einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden, nachdem sie bislang in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten war. Die Fälle liegen in den bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze. Während das Bundeslandwirtschaftsministerium und andere in diesem Zusammenhang auf das besondere Ansteckungsrisiko bei Auslauf- und Freilandhaltung verweisen, erklärt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), dass in dem konkreten Fall „die artgerechte Auslaufhaltung nicht als spezifischer Grund für die Ansteckung des Tieres infrage kommt.“ „Die Seuche ist für Menschen ungefährlich. Für Schweine ist die ASP tödlich, die Konsequenzen daher für jeden einzelnen Betrieb dramatisch und gefährdend für die gesamte Schweinehaltung in der Region und darüber hinaus. Denn es ist nicht damit zu rechnen, dass die Schweinepest in absehbarer Zeit ausgerottet wird“, erklärt der BÖLW in einer Stellungnahme. Wichtig ist nach Ansicht des BÖLW, jetzt zügig in Zusammenarbeit von Betrieb und Behörden zu klären, welche Eintragspfade das Virus in den Bestand gebracht haben können. „Der betroffene Bio-Betrieb durfte seine Tiere aufgrund einer amtlichen Anordnung schon seit September nicht mehr aus dem Stall lassen, weshalb die artgerechte Auslaufhaltung nicht als spezifischer Grund für die Ansteckung des Tieres infrage kommt. Die üblichen strengen Infektionsschutzmaßnahmen, die für alle Betriebe gelten, hatte der Hof eingehalten. Es muss deshalb von Infektionsquellen ausgegangen werden, die auch konventionelle Schweinehalter betreffen können. Die Wissenschaft benennen hier beispielsweise den Menschen, Futter und weitere Infektionswege“, so der BÖLW. Es sei jetzt an den Behörden, dazu Nachforschungen anzustellen und die Ausbreitung der infizierten Wildschweine im Umfeld der Infektionsregionen einzudämmen, um die Verbreitung über deren Populationen so weit als möglich abzuschneiden. Die Erfahrung aus Nachbarländern wie Polen zeigt nach Ansicht des BÖLW jedoch, dass sich auch Deutschland auf lange Zeit darauf einrichten muss, mit dem Virus und der von ihm ausgehenden Ansteckungsgefahr umzugehen. „Das erfordert auch, dass Seuchen-Sicherheits-Konzepte entwickelt werden, die auf die einzelbetrieblichen Gegebenheiten zugeschnitten sind und zugleich tiergerechte Haltungsverfahren ermöglichen, wie sie in Bio-Betrieben praktiziert werden. Es gilt also beide Ziele zu kombinieren: größtmöglichen Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen und artgerechte, für das Tierwohl unerlässliche Haltungsformen. Wir fordern die Bundesregierung zudem auf, verstärkt in die Entwicklung von Impfstoffen zu investieren. Andere Tierseuchen, wie die Europäische Schweinepest, haben gezeigt, dass hier Erfolge möglich sind. Allerdings braucht es dann auch eine konsequente Anwendung der Impfstoffe. Diese dem Tierwohl und der Tiergesundheit dienende Maßnahme darf nicht durch wirtschaftliche Interessen am Fleischexport verhindert werden“, erklärt der BÖLW.
17.07.2021
Von: FebL/PM

Auslaufhaltung bei Schweinen. Foto: FebL