Afrikanische Schweinepest kommt und wird bleiben

Es ist ein Zustand angespannten Abwartens, der seit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in einem Mastbetrieb im Landkreis Rostock im November vergangenen Jahres herrscht. Wie wird sich der Erreger weiter ausbreiten? Wann wird er die Elbe als natürliche Barriere, zumindest für Wildschweine, überquert haben? Wie kann man den eigenen Betrieb vor einem Eintrag schützen? Die offiziellen Empfehlungen raten dazu, die Biosicherheitsmaßnahmen, Schmutzschleusen, Desinfektionsmatten, Betriebseinzäunung, usw. zu kontrollieren und gegebenenfalls zu optimieren. Wer einen geschlossenen Stall hat, versucht, das System weiter abzuschotten, mögliche Eintragswege, auch über Schadnager, auszuschließen. Auch wenn der Fall in der Mastanlage im Kreis Rostock belegt, dass geschlossene Türen letztendlich auch keine Sicherheit bieten, sind die Signale und Anordnungen der Veterinärbehörden der Länder doch eindeutig. Hier wünscht man sich im Ernstfall: Tiere aufstallen und Türen verschließen. Das allerdings stellt all die Betriebe vor enorme Herausforderungen, deren Schweine schon jetzt in neuen, auf Auslauf und Außenklima setzenden Ställen leben. Existenzbedrohend ist das Aufstallungsgebot im Seuchenfall für die, wenn auch relativ wenigen, Freilandschweinehaltungen. Rechtlich strittig Hintergrund der Rufe nach einer Aufstallung dürfte die vom Friedrich-Löffler-Institut im April 2021 vorgelegte Risikoeinschätzung sein, in der Auslauf- und Freilandhaltungen separat behandelt werden. Sie geht von einem Restrisiko für diese Haltungsformen durch den Eintrag von Kadaverresten durch Vögel (und Nager) aus. Allerdings gibt es, wie eine Literaturstudie von Anita Idel darlegt, bisher für diese Behauptungen keinen wissenschaftlichen Nachweis. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Schweinepestverordnung (VO) müssen die Hausschweine von Wildschweinen abgesondert werden. In der Regel erfolgt dies durch zwei Zaunanlagen, die einen Kontakt von Wildschweinen mit den Hausschweinen unterbinden. Damit wird, und das ist auch Bestandteil der Biosicherheitsauflagen für die Genehmigung von Auslauf- und Freilandhaltungen, die Absonderung von für die Seuche empfänglichen Tieren gewährleistet. Vögel sind nicht empfänglich für ASP. Trotzdem ergingen erste Urteile, die in ihren Eilentscheidungen § 14 d Abs.4 Nr. 2 Schweinepest-VO als Grundlage heranzogen, die Auslauf- und Freilandhaltungen zu verbieten. Die die schweinehaltenden Betriebe vertretende Rechtsanwältin Katrin Brockmann erwartet jedoch, dass es im weiteren Verfahrensverlauf diesbezüglich zu Entscheidungen zugunsten der Frei- und Auslaufhaltungen kommen wird. Vor Ort Jedem Betrieb ist zu wünschen, dass er sich in Zukunft nicht in einer von ASP betroffenen Region befindet. Trotzdem machen sich die Tierhalter:innen, insbesondere von Frei- und Auslaufhaltungen, natürlich Gedanken, wie sie ihre Tiere schützen und wie sie sich auf den Seuchenfall vorbereiten können. Dabei gilt es sicherzustellen, dass die aktuellen Regeln der Biosicherheit, als bauliche Einrichtung vor allem die Einzäunung, den Anforderungen entsprechen und einen Kontakt mit Wildschweinen nachhaltig unterbinden. Die Aussagen von Landesbehörden und Veterinärämtern lassen jedoch darüber hinaus erwarten, dass sie zumindest in der Kernzone unabhängig vom Stalltyp eine Aufstallung der Schweine anordnen werden. In der direkten Reaktion bleibt den Betrieben dann nur, juristisch begleitet Einspruch einzulegen und darauf zu bauen, dass Gerichte faktenbasiert entscheiden und Vögel nicht doch noch zu möglichen Überträgern erklären. Wenig erfreulich sein dürften in der Folge die Zusammenkünfte mit den vor Ort verantwortlichen, vom Gesamtgeschehen ASP wahrscheinlich ohnehin extrem geforderten Amtsveterinär:innen. Für viele Betriebe dürfte die Strategie „Hoffen und bangen und dann gegebenenfalls widersprechen“ keine mittelfristig auszuhaltende Strategie sein, auch vor dem Hintergrund, dass die ASP vermutlich noch viele Jahre in Deutschland kursieren wird. Bleibt der Versuch, sich bzw. die Ausläufe durch bauliche Maßnahmen in einen auch unter Aufstallungsbedingungen funktionierenden Zustand zu versetzen. Denn Ställe, bei denen der Auslauf ein Teil des Konzepts mit verschiedenen Funktionsbereichen, aber auch dem Flächenbedarf nach ist, sind ohne diesen nicht mehr zu betreiben. Bauliche Lösungen werden nicht nur für wenige Wochen, sondern für viele Jahre Bestand haben müssen und sind dementsprechend kostenaufwändig. Erste Kalkulationen für feste Überdachungen und seitliche Abschirmung mit Windschutznetzen liegen im mittleren bis oberen fünfstelligen Bereich und sind dabei im Optimalfall doch nur eine vorsorgliche Option, um handlungsfähig zu bleiben. In jedem Fall sollte man derartige Schritte im Vorfeld mit dem zuständigen Veterinär abstimmen, damit dieser sie auch im Ernstfall akzeptiert. In letzter Konsequenz bleibt das Risiko, ob diese Absprachen dann tatsächlich vor einer Anweisung zur Aufstallung schützen, bei den Tierhalter:innen. Politik gefordert Die Veterinärämter vor Ort haben innerhalb der gesetzlichen Vorgaben viele Spielräume. Das ist ein gutes System, weil die Entscheidungen damit bei Menschen liegen, die die Region mit ihren Tierhaltern und ihren geografischen und wirtschaftlichen Strukturen kennen. Im Interview mit der Bauernstimme auf Seite 13 dieser Ausgabe betont die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Manuela Rottmann, dass es richtig sei, „dass die Behörden vor Ort, also dort, wo es eine konkrete Gefährdung durch ASP gibt, entscheiden, ob der Auslauf weiter genehmigt werden kann oder nicht“. Sowohl die Landwirt:innen als auch die Veterinär:innen werden dadurch mit der juristisch zumindest unklaren Situation alleine gelassen. Um im Falle eines Seuchenausbruchs schnelle nachhaltige Entscheidungen ohne große Kollateralschäden treffen zu können, wären eindeutige Bestimmungen für den Betrieb von Freiland- und Auslaufhaltungen zwingend erforderlich. Umso mehr, weil dies, wie die Borchert-Kommission zeigt, die zukünftigen, auch gesellschaftlich geforderten Haltungsformen sind. Wer den vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir formulierten Umbau der Tierhaltung voranbringen will, muss rechtsverbindliche Vorgaben machen, die einen Betrieb der tiergerechten Ställe auch in seuchenbedingten Ausnahmesituationen gewährleisten
02.02.2022
Von: mn

Was der örtliche Veterinär wohl zum Thünen-Institut für ökologischen Landbau in Trenthorst in Sachen ASP sagt? Foto: Schievelbein