Nächste Woche müssen die Abgeordneten im Europäischen Parlament ihre Position bezüglich des Verordnungs-Vorschlags zur „Nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (SUR) festlegen. Im Dezember muss sich auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in den Verhandlungen des Agrarrats dazu positionieren. Dabei ist es mehr oder weniger Konsens, dass eine Reduzierung des Pestizideinsatzes im Rahmen der agrarökologischen Transformation des Agrar- und Ernährungssystems erfolgen muss, um die Artenvielfalt und die Menschen besser zu schützen. Damit dieser notwendige Systemumbau für die bäuerlichen Betriebe nicht zur existenziellen Frage wird, muss dabei eine entsprechend bedarfsangepasste Förderung übergangsweise umgesetzt werden, die mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet ist, schreibt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft in ihrer Stellungnahme anlässlich der bevorstehenden Abstimmungen.
„Insbesondere müssen die vergleichsweise höheren Anpassungskosten in kleineren Betrieben und kleinteiligen Agrarstrukturen berücksichtigt werden, um ein Anheizen des Höfesterbens zu verhindern. Viele kleinere Betriebe in Regionen mit hoher Betroffenheit (z.B. durch Natura2000-Gebiete) werden die Verschärfung der Vorgaben nicht umsetzen können und ihre Betriebe womöglich aufgeben müssen. Das kann von der EU nicht gewollt sein. Daher müssen speziell diese Betriebe bei der Umsetzung in deutlichem Ausmaß finanziell und durch kostenlose unabhängige Beratung unterstützt werden“, betont Martin Schulz, konventioneller Betriebsleiter und AbL-Bundesvorsitzender.
Den „sensiblen Gebieten“ als Kern der SUR steht die AbL nach wie vor kritisch gegenüber. Sie fordert, die Pestizid-Reduzierung in allen Regionen gleichermaßen zu organisieren und in ein Gesamtkonzept für eine produktionsintegrierte Ökologisierung aller Flächen einzubetten. Dazu erläutert Martin Schulz, der selbst überwiegend in Natura2000-Gebieten wirtschaftet:
„Eine Ausweisung von Gebietskulissen sorgt für Ungerechtigkeiten und bei den Betroffenen häufig für Unsicherheit, wie zuletzt die Einführung der „roten Gebiete“ zur Nitratreduzierung gezeigt hat. Die in sensiblen Gebieten wirtschaftenden Betriebe sind häufig bereits durch Standortnachteile in einer schwierigeren Wettbewerbssituation. Dies würde durch strengere Regelungen für die sensible Gebiete zusätzlich verschärft. Auch in „nicht sensiblen“ Gebieten, häufig die besonders ertragsstarken Standorte, ist der Erhalt der Biodiversität mit Blick auf das Ertragsniveau (Bestäubungsleistung) wie auch aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes dringend nötig. Die AbL kann daher nur einem Vorschlag des EU-Parlaments zustimmen, der die Reduzierung in allen Regionen gleichermaßen verfolgt.“
Die Stellungnahme der AbL anlässlich der Abstimmungen zur SUR findenSie hier.