Hinz: „Ausstieg aus der Anbindehaltung ist machbar“

Die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz hat einen Handlungsleitfaden zur Umstellung der Anbindehaltung in Milchviehbetrieben vorgestellt und höhere Fördersätze für tierwohlgerechte Umbauten angekündigt. Im Rahmen ihrer Sommer-Tour hat die Ministerin den Betrieb Hölzer & Jost in Sinntal-Oberzell im Main-Kinzig-Kreis besucht, der für seine 120 Milchkühe von der Anbindehaltung umgestellt hat auf einen Laufstall.. „Im Familienbetrieb von Heiko Hölzer und Kristin Jost kann man sehen, wie wichtig es für das Tierwohl der Kühe ist, sich frei bewegen zu können und auch ihren Liegeplatz selbst bestimmen zu können. Und es zeigt: Der Ausstieg aus der Anbindehaltung ist machbar! Wir unterstützen das in Hessen mit Beratung und finanzieller Förderung“, erklärte Hinz. Landwirtschaftliche Betriebe werden laut Hinz vom Landesbetrieb Landwirtschaft (LLH) bei der Umstellung beraten. Außerdem sei ein Handlungsleitfaden erstellt worden, der wertvolle Hinweise gibt. Darin sind verschiedene Planungsbeispiele für einen Ausstieg aus der Anbindehaltung dargestellt. „Die Broschüre ist bundesweit einzigartig und beschreibt Umbaukonzepte anschaulich und praxisnah. Daneben unterstützen wir die Landwirtschaft mit entsprechenden Förderprogrammen. Für die Umstellung auf Laufställe haben wir nun die Fördersätze erhöht“, ergänzte Hinz. Im Rahmen des Agrarinvestitonsförderungsprogramms (AFP) unterstützt die Landesregierung gezielt Investitionsvorhaben, die auf die Umstellung noch bestehender Anbindehaltungen gerichtet sind. Die Fördersätze steigen in diesem Jahr von 20 Prozent auf 30 Prozent bei Umbauten und von 30 Prozent auf 40 Prozent bei Neubauten. Die Förderung berücksichtigt, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Bundesebene gerade überarbeitet wird. Damit die Umbauten auch nach der Überarbeitung der Verordnung rechtssicher sind, wird nur gefördert, wenn der höchstmögliche Standard, also die Anforderungen der ökologischen Tierhaltung eingehalten werden. Ebenfalls werden Investitionen zur Minderung von Emissionen bei der Lagerung von flüssigen Wirtschaftsdüngern unterstützt. Förderanträge können ab sofort eingereicht werden. „Die ganzjährige Anbindehaltung bei Rindern ist nicht tiergerecht. Sie erlaubt den Tieren keine Fortbewegung, keine Sozialkontakte und kein Komfortverhalten. Hessen kämpft schon seit langem für eine bundesweite Lösung: Der Bundesrat hat bereits 2016 das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung gefordert. Zuletzt hat die Agrarministerkonferenz im April den Bund aufgefordert, das Verbots der Anbindehaltung von Rindern anzugehen. Trotzdem bewegt sich der Bund nicht“, ergänzte die Ministerin Die Broschüre „Ausstieg aus der Anbindehaltung“ wurde vom Runden Tisch Tierwohl und der Arbeitsgemeinschaft für Rationalisierung, Landtechnik und Bauwesen in der Landwirtschaft Hessen e.V. (ALB) erarbeitet. Die Broschüre ist über die Geschäftsstelle der ALB Hessen per Post kostenfrei erhältlich unter alb-hessen[at]gmx.de
18.07.2019
Von: FebL/PM

Ministerin Priska Hinz im Kuhstall des Betriebs Hölzer & Jost . Foto: HMUKLV