„Zäune gegen Wölfe“

Unter diesem Titel haben sich die Berufsschäfer Anfang Oktober in der Eifel getroffen, um über das Thema Wolf zu diskutieren. Lobend äußerten sich die Anwesenden Schäfer gegenüber der Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken und der Stiftung Natur und Umwelt, vertreten durch Herrn Krebühl. Schon frühzeitig und intensiv habe man sich mit dem Thema Wolf beschäftigt und einen Wolfmanagementplan erarbeitet. Auch seien Mittel für Schutzmaßnahmen und Schadensersatz in anerkannten Wolfsgebieten bereitgestellt worden. In der folgenden Diskussion wurde eine Reihe von Aufgabenfelder identifiziert. Wenig Handlugsbedarf sahen die Schäfer für den Fall eines Wolfsangriffs mit unmittelbarem Schaden an der Herde. Hier sei die Regelung klar und Nachvollziehbar. Entschädigt wird, wenn der Wolf nicht ausgeschlossen werden kann. Als Berechnungsgrundlage gelten die Tabellen der Tierseuchenkasse. Ganz anders wenn die Herde Aufgrund einer Wolfsattacke ausbricht. Hier handelte es sich vor allem um Haftungsfragen bezüglich der ausgebrochenen Schafherde. Auch wenn diese Fälle aller Voraussicht nach selten seien, führten sie doch zu Besorgnis. Geklärt werden müsse, wer bei einem Ausbruch durch eine Wolfsattacke für den Entstandenen haftet. Bei vorschriftsmäßiger Zäunung ist der Schäfer haftungsfrei. Dennoch müsse ein entstandener Schaden zum Beispiel im Maisfeld eines Nachbarn entschädigt werden. Auch sei zu klären wie der Erhöhte Betreuungsaufwand für eine von Wölfen attackierte Herde verrechnet werde. Die Schäfer würden sich in Anlehnung an die Regelung in Frankreich, eine finanzielle Anerkennung des Mehraufwandes wünschen. Auch könne eine Wolfsattacke noch bis zu vier Wochen später zu Verlammungen in der Herde führen. Bei einem nächsten Treffen im Frühjahr 2016 soll es verstärkt um Maßnahmen zur Vorbeugung, wie zu Beispiel den Einsatz von Herdenschutzhunden gehen.
28.10.2015
Von: mn