Vorsorge vor Wirtschaftsinteressen

Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gegen ein von der EU-Kommission im Jahr 2013 ausgesprochenes Teilverbot für drei Neonikotinoide gescheitert. Dabei handelt es sich um die im April 2018 wegen ihrer erwiesenen Schädigung für die Bienen von einer Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten zur Anwendung im Freiland verbotenen Mittel Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. In einer Pressemitteilung des EuG wird insbesondere auf den für Organe wie die EU-Kommission oder Regierungen geltenden Vorsorgegrundsatz eingegangen. „Was den Vorsorgegrundsatz betrifft, weist das Gericht darauf hin, dass danach die Organe, wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen, Schutzmaßnahmen treffen können, ohne abwarten zu müssen, bis das tatsächliche Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang nachgewiesen sind oder bis die nachteiligen Wirkungen für die Gesundheit eintreten. Außerdem räumt der Vorsorgegrundsatz den Anforderungen in Verbindung mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen ein“, heißt es in der Mitteilung. "Die vollumfängliche Zurückweisung der Herstellerklage gegen das Teilverbot für die drei besonders insektenschädigenden Pestizide ist ein vollumfänglicher Erfolg für Mensch und Natur! Mit dem Urteil hat das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht", kommentiert Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR). "Besonders begrüßenswert ist, dass sich das Gericht der Europäischen Union ausdrücklich auf den Vorsorgegrundsatz bezieht und damit der Rechtsauffassung deutlich widerspricht, dass Schäden oder schwere Risiken erst eingetreten bzw. nachgewiesen werden müssen, um gesetzliche Regelungen zu erlassen oder zu ändern. Damit ist der heutige Tag nicht nur ein guter Tag für Biene und Co., sondern für ganz Europa. Das Urteil stärkt die europäische Umweltgesetzgebung, die auf dem Vorsorgeprinzip beruht", ergänzt Ilka Dege, DNR-Koordinatorin für Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik. In dem Urteil sieht Niebert auch eine Bestätigung für die Bundesregierung, umgehend ein ambitioniertes Insektenschutzschutzprogramm auf den Weg zu bringen, das sich an seinem Maßnahmenkatalog messen lassen kann und nicht vor den Lobbyinteressen der Agrarindustrie zurückstecken muss. "Erst heute hat der Bayer Konzern erklärt, dass alle Beteiligten bereit sein müssten, über den Tellerrand zu schauen und der Konzern kein Problem damit hätte, sein Geschäftsmodell zu ändern. Das Urteil sollte dem Konzern allen Grund geliefert haben, gleich heute damit zu beginnen oder das grüne Mäntelchen eines ganz auf Nachhaltigkeit bedachten Unternehmens in aller Ehrlichkeit abzulegen. Denn mit Klagen wie diesen stellt der Konzern nicht nur den Willen des Gesetzgebers, sondern den von Millionen Menschen in Europa infrage, die erwarten, dass Artenvielfalt und Biodiversität gesetzlich geschützt werden - und nicht Konzerninteressen. Gut, dass das Gericht der Europäischen Union das mit Brief und Siegel bestätigt hat", so Niebert.
17.05.2018
Von: FebL/PM DNR

Foto: obs/Deutscher Naturschutzring/Maria Bossmann