Tuberkulose – Eine Geißel der Rinderbestände

Viele gesperrte Betriebe, fast keine positiven Funde. Gibt es wirklich einen Seuchenzug?

Im Landkreis Ostallgäu werden flächendeckend alle Rinderbestände auf TBC untersucht. Mit gravierenden Auswirkungen für die betroffenen Betriebe. Derzeit sind 198 Betriebe gesperrt und bereits über 530 Tiere getötet worden. Offiziell als ausgebrochen gilt die TBC erst dann, wenn der Erreger mikrobiologisch im Labor nachgewiesen ist. Aufgrund der klinischen Tests, die allerdings erst nach der Keulung stattfinden können und mehrere Wochen dauern, wurden bisher 25 Betriebe gesperrt. Nur in diesen Fällen wird von einem TBC-Ausbruch gesprochen. Trotz der wenigen endgültigen Nachweise durch die „diagnostische Tötung“ sprechen die Behörden von einem massiven Seuchenzug, den es zu stoppen gilt. Die Behörden gehen davon aus, dass sich die Rinder während der Sommerung auf der Alm bei Rotwild infiziert haben. Viele Bauern fühlen sich von den Behörden überrumpelt und mit den Konsequenzen der Hofsperrung alleingelassen. Die Molkereien verschärfen die Situation der Bauern zusätzlich, wenn sie sich weigern, die Milch von betroffenen Betrieben abzuholen sobald diese wieder freigegeben ist. Auch wenn sich die Bauern mit der Unterstützung des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter schnell organisiert haben und rechtlichen Beistand organisierten müssen die betroffenen Betriebe den bis zu 16-wöchigen Verdienstausfall allein verkraften.                                                      Schon lange bekannt „Eine schlimme Geißel unserer Rinderbestände ist die Tuberkulose, die auch unter dem Namen Perlsucht, Knötchensucht oder Auszehrung bekannt ist. Sie ist leider in Deutschland noch außerordentlich stark verbreitet“, so steht es im Buch des Bauern von 1954. Wenige Jahre zuvor, 1952, hatte man in Westdeutschland ein freiwilliges Bekämpfungsverfahren eingeführt, das aufgrund von Ausmerzungsbeihilfen von staatlicher und privater Seite schnell Wirkung zeigte. 1961 betrug der Anteil an amtlich tuberkulosefreien Rinderbeständen in der Bundesrepublik 99,7 Prozent. Nach Definition der EU müssen 99,9 Prozent der Rinderherden seit zehn Jahren frei von Rindertuberkulose sein und in höchstens 0,1 Prozent der Bestände jährlich infizierte Tiere entdeckt werden, damit der Status Tuberkulosefrei vergeben wird. Erreicht hatte Deutschland diesen Status im Jahr 1996. Seit dieser Zeit gibt es keine Rechtsgrundlage für flächendeckende Bestandsuntersuchungen mehr. Ein Hauttest Der Nachweis der Tuberkulose erfolgt mittels eines Hauttests. Dem zu untersuchenden Tier wird  Tuberkulin, eine aus dem Erreger Mycobakterium bovis durch Abtötung gewonnene Substanz, unter die Haut gespritzt. 72 Stunden später sollen die Veränderungen der Hautdicke an der Injektionsstelle Auskunft über eine möglich Erkrankung geben. Neben dem eindeutig positiven und dem eindeutig negativen Befund gibt es allerdings auch den Zustand „fraglich“. Unterschieden wird zwischen einer einfachen und einer simultanen Tuberkulinreaktion. Bei der einfachen Tuberkulinreaktion, die zu Beginn der Untersuchungen auch im Oberallgäu angewendet wurde, wird an einer Stelle das aus Mycobacterium bovis gewonnene Tuberkulin injiziert. Sobald der Hautdickenzuwachs über 2 mm liegt und klinische Erscheinungen vorliegen (Schmerz, teigige Konsistenz, Nekrosen an der Injektionsstelle und weitere mehr) ist das Ergebnis positiv. Eine positives Ergebnis kann bei diesem Test, unter anderem, auch durch eine  Paratuberkulose hervorgerufen werden. Wegen der hohen Fehlerwahrscheinlichkeit sowie der langen Wartezeiten der Folgeuntersuchungen, setzt man inzwischen den Simultantest ein, der positive Befunde aufgrund von Paratuberkulose ausschließt. Hierbei wird an zwei Stellen des Rinderkörpers, „entweder auf einer Körperseite (eines weiter oben, das andere weiter unten) oder aber rechts und links an einander entsprechenden Stellen“ aus M. bovis sowie aus M. avis gewonnenes Tuberkulin injiziert. Das Ablesen der Reaktion erfolgt nach 3 bis vier mal 24 Stunden. Das Ergebnis errechnet sich aus der Differenz der beiden Reaktionen. Ein auch von Seiten der Behörden eingeräumtes Manko der Untersuchungsweise: Das injizierte Tuberkulin ist aus M. bovis gewonnen. Die bei den infizierten Rindern gefundenen Erreger sind aber vom Typ M. caprea. Nach Informationen der Rechtsanwaltspraxis Schneider und Kollegen werden die positiven Tuberkulintests nur in 67 Prozent der Fälle auch durch die nach der Tötung durchgeführte PCR bestätigt. Andererseits sei man in der Schweiz davon ausgegangen, dass der Test bis zu 20 Prozent der positiven Tiere nicht findet. Dennoch gehen die zuständigen Veterinärbehörden sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) davon aus, dass der Test, wenn er ordnungsgemäß durchgeführt wird, gute Ergebnisse liefert. Bäuerinnen und Bauern fühlen sich durch die Untersuchung sowie die Interpretation der Ergebnisse massiv in ihrer Freiheit als selbstständige Tierhalter bedroht. Hofsperrung Wenn ein Tier positiv getestet ist, wird der Hof unmittelbar gesperrt, auch die Milch ist bis zur Merzung der betroffenen Tiere nicht mehr verkehrsfähig. Sobald die infizierten Tiere jedoch vom Hof sind ist die Milch wieder verkehrsfähig sofern sie pasteurisiert wird. Dennoch weigern sich viele Molkereien, die Milch dieser Betrieb einer regulären Verarbeitung zuzuführen, da sie befürchten, dies habe negative Auswirkungen auf ihren Absatz. Die Milch der betroffenen Höfe wird derzeit zentral erfasst und zu Butter und Milchpulver verarbeitet. Obwohl die Milch verarbeitet wird, bekommen die Betriebe kein Milchgeld. Bisher werden sie mit 80 Prozent des Nettomilchgelds aus dem Milchfond entschädigt. Eine freiwillige Zahlung weiterer 20 Prozent durch die Molkereiindustrie war von dieser zwar angekündigt worden, hat aber bisher nicht stattgefunden. In jedem Fall müssen die Landwirte aber auf die Mehrwertsteuer verzichten. Untersuchungskaskade Nach sechs Wochen werden auf den gesperrten Betrieben alle Rinder nochmals per Simultantest untersucht. Wenn keine Fehler gemacht wurden, kann die Sperrung der Betriebe, nach Auskunft des Landratsamts Oberallgäu, nach acht Wochen wieder aufgehoben sein. Voraussetzung ist, dass die Nachtestung negativ ausfällt.  Der richtige Weg? Von Seiten des bayrischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt sich dessen Sprecherin, Frau Schuller, optimistisch. Ziel sei es, wieder einen Zustand zu bekommen, in dem man als Tubekulosefrei gelte. Aktuell beschränken sich die wenigen Funde auf den Landkreis Oberallgäu. Hier findet derzeit eine flächendeckende Untersuchung aller Rinder statt. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Gregor J. Schneider, eine zumindest fragwürdige Interpretation der Rechtslage, die nur Untersuchungen an Schlachtkörpern vorsieht. Demnächst sollen jedoch in elf weiteren alpennahen Landkreisen noch 1.000 sowie weitere 300 Rinder in den restlichen bayrischen Landkreisen auf TBC getestet werden. Die Behörden versprechen sich hiervon, die aktuelle TBC-Situation besser einschätzen zu können. Sollte die TBC-Situation in den anderen Landkreisen ähnlich dramatisch sein wie im Oberallgäu, dann, so Dr. Seufferlein vom Verband der Milcherzeuger Bayern, der den Milchförderfond verwaltet, käme dieser an seine Grenzen.
10.04.2013
Von: unabhängige Bauernstimme, mn