Die EmpCo-Richtlinie
Zu einem Online-Stammtisch am 14. September von 20.00 bis 22.00 Uhr zum Thema „Die EmpCo-Richtlinie“ lädt die AbL Niedersachsen/Bremen ein.
In der Einladung heißt es: Werbung mit Umwelt, Klimaneutralität, fairem Handel oder Tierwohl? Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verbietet ab dem 27. September 2026 pauschale und unbelegte Umweltaussagen und selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung in der Werbung gegenüber Verbrauchern. Die EU will damit unseriöses Greenwashing stoppen und den Schutz von Verbrauchern stärken. Aber welche Aussagen dürfen auf Verpackungen, im Social Media Bereich oder auf der Website noch gemacht werden? Brauchen wir nun für alle Aussagen die Zertifizierung einer anerkannten Drittstelle? Jochen Dettmer und Eberhard Prunzel-Ulrich geben einen ersten Überblick.
Gemeinsam wollen wir diskutieren, welche Folgen sich damit für Regional- und Direktvermarkter ergeben. Werden regionale VermarkterInnen jetzt zum Opfer von Abmahnvereinen und -kanzleien? Womit dürfen Regionalinitiativen und Hofläden jetzt noch werben?“
Der Zoom-Link zur Teilnahme wird nach der Anmeldung über stammtisch[at]abl-niedersachsen.de mitgeteilt. Der Zoom-Raum ist ab 19:30 Uhr geöffnet.
Wassermanagement und Förderung von natürlichem Wasserrückhalt
Zu einer Online-Veranstaltung am 16. September von 20.00 bis 22.00 Uhr zum Thema „Wassermanagement und Förderung von natürlichem Wasserrückhalt“ lädt die AbL Baden-Württemberg ein.
In der Einladung heißt es: „Andrea Vogel von der AbL Bayern gibt uns einen kurzen Input über einfache Maßnahmen zum Wasserrückhalt auf bäuerlicher, forstwirtschaftlicher und kommunaler Ebene, sowie über den praktischen Umgang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin geht es um die deutschlandweite Petition der AbL Bayern zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts und das Projekt „Grüne Gräben" in Franken.
Mithilfe von KI wurde überprüft, welche Gesetze in Bund und Ländern dem Wasserrückhalt entgegenstehen und welche bereits brauchbare Formulierungen als Vorbild für Gesetzesänderungen enthalten, denn sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ändert sich gerade einiges. Daraus entstanden konkrete Forderungen, um Programme für Landwirt*innen attraktiv zu machen und eine Finanzierung aus der 1. Säule zu ermöglichen.“
Nach einer Anmeldung, die bis zum 15.9. möglich ist, an baden-wuerttemberg[at]abl-ev.de wird der Zoom-Link zur Teilnahme zugeschickt.
